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Ehrengrab für Heinrich Glücklich
Magistrat und Ältestenausschuss haben beschlossen, die Zuerkennung des Ehrengrabes von Heinrich Glücklich um weitere 50 Jahre, bis zum Ablauf des Jahres 2071, zu verlängern.
„Ich begrüße diese Entscheidung sehr. Heinrich Glücklich gebührt diese Würdigung“, so Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende. „Glücklich war als Vorsitzender des Kur- und Verkehrsvereins prägend für das Wiesbadener Stadtbild und engagierte sich auch politisch und gesellschaftlich in der Stadt.“

Ehrengräber werden an Personen verliehen, die sich zu Lebzeiten entweder hervorragende Verdienste um die Landeshauptstadt Wiesbaden selbst erworben haben oder ihnen werden damit hervorragende Leistungen auf kommunalpolitischem, künstlerischem, kulturellem, wissenschaftlichem, wirtschaftlichem oder sozialem Gebiet honoriert.

Heinrich Glücklich, geboren am 11 Januar 1877 in Bad Homburg, war ehrenamtlicher Stadtrat und Vorsitzender des Kur- und Verkehrsvereins. Glücklich war Mitbegründer und später Präsident der „Deutschen Gesellschaft für Kaufmannserholungsheime“ und engagierte sich für die kaufmännischen Angestellten in Wiesbaden und ganz Deutschland. Im März 1933 musste er alle seine politischen Ämter aufgrund von Angriffen von NSDAP-Mitgliedern niederlegen. Diese nahm er nach Ende des Zweiten Weltkrieges wieder auf. Er gehörte 1945 zu den Gründern der CDU Wiesbaden, nach Austritt aus der Partei dann zu den Gründern der Bürger- und Bauernpartei. Nach deren Fusion mit der LDP wurde er Vorsitzender der LDP für Wiesbaden und den Rheingau. Er war von 1946 bis 1950 Mitglied des hessischen Landtags (LDP/FDP) sowie von 1948 bis 1952 erneut ehrenamtlicher Stadtrat in Wiesbaden. Im Jahr 1950 wurde ihm die Ehrenbürgerwürde der Landeshauptstadt Wiesbaden verliehen, 1952 erhielt er das Bundesverdienstkreuz Erster Klasse, 1960 das Große Bundesverdienstkreuz und 1962 die Goldene Ehrenplakette der Landeshauptstadt Wiesbaden. Heinrich Glücklich starb am 16. September 1971 in Wiesbaden. Seine Grabstätte befindet sich auf dem Südfriedhof.

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