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Pressemitteilung

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Gebühren für Abwasser, Straßenreinigung und Abfälle steigen leicht
Am Dienstag, 9. November, wurde im Magistrat die Anhebung der Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser sowie der Gebühren für Abfälle ab dem 1. Januar 2022 anhand der von den ELW erarbeiteten Kalkulationen beschlossen. Der Entwurf der neuen Straßenreinigungssatzung, in der zum einen die Gebühren und zum anderen die Reinigungsklassen für die Wiesbadener Straßen festgeschrieben sind, wurde an die Ortsbeiräte zur Beratung weitergeleitet.
Gebühren sind – im Gegensatz zu Steuern – zweckgebunden und decken die Kosten ihrer jeweiligen Bestimmung, also unter anderem die Kosten für die Instandhaltung des rund 800 Kilometer langen Wiesbadener Kanalnetzes, die Reinigung des Abwassers, die Sauberkeit der Straßen, Grünflächen und Spielplätze der Stadt sowie die Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung der in Wiesbaden anfallenden Abfälle. Deshalb müssen die Gebühren regelmäßig nach den Vorgaben des Hessischen Kommunalabgabengesetzes an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst werden.

Bei den Schmutz- und Niederschlagswassergebühren fallen neben gestiegenen Löhnen im Wesentlichen höhere Kosten für Erneuerung beziehungsweise Sanierung der Kanalisation und des Hauptklärwerks ins Gewicht.

Der Gebührensatz für Schmutzwasser wurde von 2,32 Euro je Kubikmeter auf 2,40 Euro je Kubikmeter und der für Niederschlagswasser von 0,76 Euro je Quadratmeter abflusswirksamer Fläche und Jahr auf 0,80 Euro je Quadratmeter erhöht. Das ergibt eine Gebührenerhöhung von rund 3,8 Prozent.

Im Fall der Straßenreinigungsgebühren machen die allgemeinen Kostensteigerungen (unter anderem gestiegene Personalkosten, höhere Kraftstoffkosten) eine Anhebung der Gebührensätze um durchschnittlich 3,7 Prozent erforderlich. Die Anpassung je Berechnungsmeter betrifft alle Wiesbadener Straßenreinigungsklassen (A2 bis A13 sowie B1 bis B3).

Auch bei den Abfallgebühren sind gestiegene Löhne und höhere Kosten für Kraftstoffe Anlass für die notwendige Gebührenanpassung. Dazu kommen noch weitere Faktoren: die Ausweitung der 14-täglichen Leerung der Altpapierbehälter auf das gesamte Stadtgebiet sowie steigende Entsorgungskosten für diverse Abfallfraktionen.

Die Gebühren richten sich nach der Größe der Restabfallbehälter (120-Liter- bis 1.100-Liter-Behälter) und schließen unter anderem die Leerung der Bioabfall- und Altpapierbehälter, die Sperrmüllsammlung, die Nutzung der Wertstoffhöfe sowie der Sonderabfallannahme mit ein. Die Gebührensätze für die unterschiedlichen Behälter steigen um rund 3,6 Prozent.

„Dass sich die Abfallgebühren weiterhin nur an der Menge des Restmülls orientieren, gibt den Wiesbadenerinnen und Wiesbadenern die Möglichkeit, durch die konsequente Getrenntsammlung von Wertstoffen die eigenen Gebühren zu senken“, sagt der für die ELW derzeit zuständige Dezernent Andreas Kowol. „Die getrennte Sammlung ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern trägt auch zur Gebührenstabilität bei, da sich zum Beispiel Altpapier gewinnbringend vermarkten lässt. So ist seit vielen Monaten der Altpapierpreis sehr hoch. Von den Bürgern gesammeltes Altpapier kann mit rund 0,20 Euro pro Kilogramm Altpapier als Rohstoff vermarktet werden. Damit kann jeder Bürger durch das verstärkte Sammeln von Altpapier die Abfallgebühren stabilisieren. Einfach gesagt - Wertstoffe, insbesondere Altpapier, bringen Geld, während Wertstoffe im Restabfall Entsorgungskosten verursachen. Auch andere Wertstoffe neben Altpapier – wie Altglas, Metalle und perspektivisch Bioabfälle – können, wenn sie getrennt gesammelt werden, zur Gebühren-Stabilität beitragen", so Kowol abschließend.

Detaillierte Informationen zu Gebühren stehen auf der Internetseite der ELW https://www.elw.de/gebuehren.

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