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Pressemitteilung

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Keine Hotspot-Regeln für Wiesbaden erwartet
Ab Donnerstag, 16. Dezember, gelten in Hessen und damit auch in Wiesbaden neue Corona-Regeln. Diese sind unter anderem unter wiesbaden.de/coronavirus (Pressemeldungen und Verordnungen) abrufbar. Der Verwaltungsstab der Stadt geht aktuell nicht davon aus, dass im Stadtgebiet demnächst zusätzlich auch die neuen Hotspot-Regeln des Landes greifen werden. Sollte dies wider Erwarten doch der Fall sein, ist die Verwaltung darauf vorbereitet.
Nach den neuen Vorgaben des Landes gelten in Hotspots besondere Regeln. Ein Landkreis beziehungsweise eine kreisfreie Stadt gelten als Hotspot, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt. Am Dienstag, 14. Dezember, lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Wiesbaden bei 535,9. Bei diesem hohen Wert handelt es sich um eine statistische Verzerrung. Ein Abbau von Meldeüberhänge hat zu einem deutlichen Anstieg der gemeldeten Infektionen geführt und damit auch zu einem erheblichen Anstieg der Sieben-Tage-Inzidenz in Wiesbaden. Seit Montag, 13. Dezember, meldet das Gesundheitsamt Neuinfektionen wieder tagesaktuell an das RKI. Die statistische Verzerrung durch die „Massen-Eingabe“ wird in den kommenden Tagen aus der Sieben-Tage-Inzidenz herausfallen. Die Stadt geht deshalb davon aus, dass die Inzidenz in den kommenden Tagen wieder deutlich unter 350 fallen wird.

Sollte der Wert wider Erwarten nicht unter 350 fallen, wird die Verwaltung Allgemeinverfügungen erlassen und so die vom Land vorgegeben Hotspot-Regeln umsetzen. In Hotspots gelten unter anderem ein Alkoholverbot an publikumsträchtigen öffentlichen Orten und Plätzen sowie eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen. Bei Veranstaltungen (mehr als zehn Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater, …) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt drinnen 2G-Plus und draußen 2G. Auch Weihnachtsmärkte dürfen dann nur noch geimpfte und genesene Personen betreten. Ab 3.000 Teilnehmenden gilt in einem Hotspot auch bei Veranstaltungen im Freien die 2G-Plus-Regel. Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Die Personenzahl bei privaten Feiern und Zusammenkünften wird in Hotspots auf fünfzig Personen drinnen und 200 Personen draußen begrenzt. Tanzlokale, Clubs und Diskotheken sowie Prostitutionsstätten müssen schließen. Die Hotspot-Regelungen treten außer Kraft, sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt.

Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona sowie Impfungen stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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