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Pressemitteilung

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Statistik, Homepage
Zensus startet am 15. Mai
Noch ein paar Tage, dann beginnt auch in Wiesbaden die „heiße Phase“ des Zensus 2022. In diesem Großprojekt der amtlichen Statistik wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.
Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Ursprünglich sollte der Zensus schon 2021 stattfinden; aufgrund der Corona-Pandemie wurde er um ein Jahr verschoben.

Wie schon beim letzten Zensus vor elf Jahren werden die benötigten Informationen in erster Linie durch die Auswertung von Verwaltungsregistern gewonnen, so dass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft geben muss. Ergänzt werden die Registerdaten durch direkte Befragungen auf Basis repräsentativer Zufallsstichproben, um beispielsweise Angaben zu Bildung und Berufstätigkeit zu erhalten. Aufgrund des Stichprobencharakters der Erhebung werden in Wiesbaden weniger als 10 Prozent der Bevölkerung persönlich befragt. Hinzu kommt eine Gebäude- und Wohnungszählung, die vom Statistischen Landesamt postalisch bei den Wohnungseigentümern durchgeführt wird.

Die konkrete Zensus-Arbeit „vor Ort“ obliegt den Erhebungsstellen, von denen es in Hessen 33 gibt. Die Wiesbadener Erhebungsstelle ist beim Amt für Statistik und Stadtforschung angesiedelt. Dort wurden seit Herbst letzten Jahres rund 150 ehrenamtliche Interviewerinnen und Interviewer angeworben und ausgewählt. Diese sogenannten „Erhebungsbeauftragten“ sind in den letzten Wochen durch die Mitarbeiter der Erhebungsstelle eingehend geschult und auf ihre Aufgaben im Rahmen des Zensus vorbereitet worden. Dazu gehört auch eine schriftliche Verpflichtung zur Geheimhaltung aller Erkenntnisse, die die Erhebungsbeauftragten im Rahmen ihres Einsatzes erlangen.

Stichtag des Zensus ist Sonntag, 15. Mai, und von diesem Tag an werden die Erhebungsbeauftragten an den ausgewählten Adressen alle dort wohnenden Personen befragen. Die Interviewer setzen sich hierzu immer schriftlich über einen Ankündigungsbrief inklusive Terminvorschlag mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in Verbindung. Sollte der Terminvorschlag nicht passend sein, kann der Befragungstermin nach Rücksprache mit dem Interviewer verlegt werden.

Zum vereinbarten Termin klingelt der Interviewer oder die Interviewerin und weist sich mit einem speziellen Ausweis (auf Wunsch zusätzlich mit einem Lichtbildausweis) aus. Nachdem einige wenige persönliche Merkmale abgefragt worden sind, erhalten die Bürgerinnen und Bürger Zugangsdaten für den Online-Fragebogen, um weitere Fragen zu beantworten. Auf Wunsch kann aber auch ein Papierfragebogen übergeben oder zusammen mit dem/der Erhebungsbeauftragten ausgefüllt werden. Für die ausgewählten Bürgerinnen und Bürger besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht.

Auf Datenschutz wird größter Wert gelegt, wie die zuständige Erhebungsstelle der Stadt Wiesbaden betont: Persönliche Daten werden weder an staatliche Stellen außerhalb der Statistik noch an private Stellen weitergeben. Darauf können sich die Befragten verlassen. Entscheidend ist, dass niemand für sich Nachteile aus dem Zensus befürchten muss. Fest steht aber: Wer ausgewählt ist, muss antworten - sonst droht ein Bußgeld.

Die Wiesbadener Erhebungsstelle für den Zensus 2022 steht für Rückfragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung unter der Rufnummer (0611) 315434 oder per E-Mail unter zensus@wiesbaden.de. Allgemeine Informationen zum Zensus bieten auch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.zensus2022.de

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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