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Förderprogramm Stadtteilmusik 2022 – jetzt beantragen
Das im letzten Jahr erstmalig durchgeführte Förderprogramm „Stadtteilmusik“ wird in diesem Jahr fortgesetzt. Das Kulturamt der Landeshauptstadt Wiesbaden möchte hiermit zum einen das dezentrale Kulturangebot, das nicht durch Stadtteilkulturtage abgebildet werden kann, erweitern und ebenso Musikerinnen und Musiker sowie Bands fördern, die bei einzelnen, kleineren Veranstaltungen, vorzugsweise Open-Air, in Wiesbadener Stadtteilen auftreten.
Die Ausschreibung richtet sich an „Veranstalterinnen und Veranstalter“, die beispielsweise im Hof ihres Hauses, in ihrem Garten oder einfach auf der Wiese zwischen ihren Wohnblocks kleinere Konzerte veranstalten wollen. Die Veranstaltung muss für öffentliches Publikum zugänglich sein. Das musikalische Erlebnis soll im Vordergrund stehen. Auftritte als Hintergrundmusik, bei Straßenfesten oder bei bestehenden Veranstaltungsformaten (Weinstände, Kerben, Konzertreihen, Festivals) werden nicht gefördert. Es kann Eintritt verlangt werden, dies ist aber keine Bedingung. Die „Veranstalterinnen und Veranstalter“ sind für die Bewerbung der Veranstaltung und sonstige Aufgaben (Künstlercatering, GEMA, Infrastruktur und weiteres) verantwortlich.

Das Kulturamt übernimmt die Gage der Musikerinnen und Musiker mit bis zu 250 Euro pro Kopf und Konzert, wenn die Spieldauer mindestens 60 Minuten beträgt. Die maximale Fördersumme pro Konzert beträgt 1000 Euro. Es muss sich um professionelle Musikerinnen und Musiker handeln, die ihr Geld hauptsächlich mit dem Musikmachen und –spielen verdienen. Zusätzlich zur Gage kann bei Bedarf eine Technikpauschale von bis zu 250 Euro pro Konzert gewährt werden.

Interessierte können ab sofort unter stadtteilkultur@wiesbaden.de eine Förderung beantragen. Der Antrag ist bis zum 30. Juni 2022 möglich; er muss eine kurze Beschreibung des Vorhabens mit Datum, Uhrzeit, Ort, Band, Programm, Rahmenbedingungen beinhalten. Das Förderprogramm läuft bis zum 30. September 2022. Die Summe der zur Verfügung stehenden Fördermittel ist begrenzt. Anträge werden nach Eingang bearbeitet und beschieden. Pro Antragstellendem ist maximal eine Förderung möglich. Weitere Informationen stehen unter www.wiesbaden.de/stadtteilmusik zur Verfügung.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
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