Sprungmarken
Wo bin ich?
  1. Startseite
  2. Medien
  3. Pressemitteilungen
  4. Suchergebnis

Pressemitteilung

Pressereferat
Homepage, Umwelt & Naturschutz
Landeshauptstadt Wiesbaden erlässt Verfügung: Keine Wasserentnahme aus Gewässern
Aus Bächen und Seen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden darf vorerst grundsätzlich kein Wasser entnommen werden.
Der Grund dafür ist nach Angaben von Andreas Kowol, Dezernent für Umwelt, Grünflächen und Verkehr, die seit langem anhaltende Trockenheit, für die kein Ende abzusehen sei. Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat deshalb eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die ab sofort gilt.

„Der Naturhaushalt kann nachhaltig gestört werden“, wenn unter den gegebenen Bedingungen Wasser entnommen wird, heißt es in der Verfügung. Insbesondere weil einige Wiesbadener Bäche infolge des trockenen Sommers, genau wie in den Jahren 2018, 2019 und 2020, bereits trocken gefallen oder nur noch ein Rinnsal sind. Im Jahr 2021 wurde keine Allgemeinverfügung notwendig, da es sich um ein aus hydrologischer Sicht durchschnittliches Normaljahr handelte. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 100.000 Euro. Das Verbot gilt auch für die Nutzer der Grundstücke, die direkt an den Gewässern liegen, sogenannte Anlieger.

Bestimmte Ausnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs sind vorgesehen. So darf trotz des Verbotes weiterhin Vieh getränkt werden. Die Wasserentnahme aus Flüssen (Rhein, Main) im Rahmen des Gemeingebrauchs ist zuvor bei der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Die Besitzer eines Wasserentnahmerechtes, auch wenn diese zur landwirtschaftlichen Nutzung bestimmt sind, sind ausdrücklich dazu aufgerufen, die in ihren Entnahmeerlaubnissen geltenden Bestimmungen bei Niedrigwasser einzuhalten und sparsam mit dem entnommenen Wasser umzugehen. Bei Fragen hierzu müssen sich die Erlaubnisinhaber an ihre zuständige Behörde wenden.

Zudem kann die Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Wiesbaden auf Antrag Ausnahmen genehmigen, wenn das Allgemeinwohl es erfordert oder eine „unbillige Härte“ vermieden würde.

Bei Unklarheiten berät die Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Wiesbaden: Telefon (0611) 313805, E-Mail: wasserbehoerde@wiesbaden.de.

+++
Downloads
Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

Anzeigen