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Wiesbaden präsentiert Gas- und Energiesparplan
Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat am Montag, 22. August, einen abgestuften Gas- und Energiesparplan für den Stadtverbund vorgestellt. Ziel ist es, mittelfristig bis zu zwanzig Prozent Energie einzusparen. Mit dem Plan bereitet sich die Stadt auf eine eventuelle Gas- und Energieknappheit im Herbst und Winter vor.
„Wir als Stadt arbeiten schon lange daran, Gas und Energie einzusparen. Wir erneuern zum Beispiel seit 2008 unsere Straßen- und Gebäudebeleuchtung mit energieeffizienten Leuchten. Im Hochbauamt kümmert sich ein eigenes Sachgebiet um das Energiemanagement. Die aktuelle Situation erfordert jedoch von uns allen, dass wir unsere Anstrengungen intensivieren“, sagt Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende. „Nach zwei Jahren Pandemie wollen wir weder Sporthallen, Schulen oder kulturelle Einrichtungen schließen. Wir müssen deshalb als Gesellschaft erneut zusammenrücken, denn ohne Komfortverzicht wird es leider nicht gehen.“ Mende appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine sowie Verbände, auch im eigenen Bereich Energie zu sparen. Tipps dafür gibt es bei der Energieberatung, der Verbraucherzentrale, beim Umweltamt, im Umweltladen, bei ESWE Versorgung und bei vielen weiteren Stellen. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen unterstützt die Stadt unter anderem mit dem Umweltberatungs- und Klimaschutzprogramm Ökoprofit.

Den Gas- und Energiesparplan der Landeshauptstadt erstellte eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung des Hochbauamtes. Er enthält mehr als zwanzig Maßnahmen. Sie sind sehr unterschiedlich und lassen sich kurz-, mittel- oder langfristig umsetzen. Für die meisten Maßnahmen gibt es zwei Umsetzungsstufen. In Hallenbädern senkt mattiaqua zum Beispiel in Stufe 1 die Wassertemperatur. In Stufe 2 könnten Bäder komplett geschlossen werden. Da nicht absehbar ist, wie sich die Lage in den kommenden Monaten entwickelt, wurden keine harten Kriterien für den Übergang von Stufe 1 zu Stufe 2 definiert. Dadurch kann Wiesbaden flexibel auf Entwicklungen reagieren.

Bei allen Maßnahmen folgt die Landeshauptstadt einem Leitgedanken: Bei einer Energieverknappung leistet jede eingesparte Kilowattstunde Energie einen wertvollen Beitrag, egal, ob Gas oder Strom eingespart wird. „Wir betrachten Einsparpotenziale für sämtliche Energieformen. Dabei denken wir nicht nur an Kosten, sondern versuchen auch, einer Verknappung der Energieversorgung vorzubeugen“, sagt Andreas Rettig, Leiter der Arbeitsgruppe und des Hochbauamtes. Rettig weist darauf hin, dass auch Wassersparen den Energieverbrauch senkt – in öffentlichen Gebäuden, aber auch in Privathaushalten. Wasser aufzuwärmen, zum Beispiel für Schwimmbäder oder eine warme Dusche, verbraucht viel Energie.

Bei allen Maßnahmen werden Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Das gilt für Gebäude, Räume und einzelne Bereiche. So gibt es zum Beispiel für Schwimmbecken andere Temperaturvorgaben als für Kinderbecken. Auch die Bedürfnisse von Kindern, Senioren sowie kranken oder eingeschränkten Menschen werden berücksichtigt. Die Maßnahmen orientieren sich an angekündigten Vorgaben des Bundes. Falls notwendig, werden sie kurzfristig an neue gesetzliche Vorgaben angepasst. Die Stadt wird die Effektivität der Maßnahmen fortlaufend prüfen und gegebenenfalls nachsteuern.

Raumtemperaturen: Temperaturen in städtischen Gebäuden wie Schulen, kulturellen Einrichtungen und Sporthallen werden ab Beginn der Heizperiode gesenkt. Auf wieviel Grad, gibt der Bund wahrscheinlich vor. Für Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden sind 19 Grad Celsius für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeiten angedacht. Das senkt den Energieverbrauch und soll sicherstellen, dass Gebäude bei Energieknappheit nicht geschlossen werden müssen. In Stufe 2 könnte sich das für bestimmte Einrichtungen nicht mehr vermeiden lassen. Denkbar wäre in Stufe 2 auch, lediglich Gebäudeteile zu schließen, vor allem, wenn sie besonders energieintensiv sind. In der Verwaltung werden weitere organisatorische Möglichkeiten ergriffen. So wird in Abstimmung mit den Personalvertretungen geprüft, inwieweit die Home-Office-Regelung über den Winter wieder flexibler genutzt werden kann. Selbstverständlich werden Ämter und Behörden weiterhin vor Ort präsent sein und ihren Versorgungsauftrag erfüllen. Das gilt insbesondere für die sozialen Bereiche sowie die direkten Bürgerdienstleistungen.

Beleuchtungen: Denkmäler und repräsentative Gebäude wie RMCC oder Kurhaus werden nicht mehr beleuchtet. In Wiesbaden ist es aus technischen Gründen nicht möglich, jede zweite Straßenlaterne abzuschalten. Ob das Dimmen von Straßenlaternen technisch möglich ist, wird aktuell geprüft. Eine Abschaltung von Ampeln und Parkleitsystemen ist vorerst nicht angedacht, da dies kaum Einsparungen bringt.

Bäder: In den Hallenbädern Kleinfeldchen, Mainzer Straße und Kostheim hat mattiaqua die Wassertemperatur seit April auf 26 Grad gesenkt. Eine weitere Absenkung für die sportorientierte Nutzung wäre möglich. Dabei orientiert sich mattiaqua an Vorgaben verschiedener Verbände. Sie empfehlen in Hallenbädern mindestens eine Wassertemperatur von 24 Grad Celsius. Ausgenommen davon sind Kinderbecken und Nichtschwimmerbecken. In Stufe 2 könnten Hallenbäder geschlossen werden, wenn es unvermeidbar ist. In Stufe 2 könnten auch die mit Gas beheizten Kaiser-Friedrich-Therme, das Thermalbad Aukammtal und weiterer Saunen geschlossen werden. Für Freibäder wurden keine Maßnahmen beschlossen, da die Saison demnächst endet. Wegen des heißen Wetters wurden und werden die Freibäder dieses Jahr nicht beheizt.

Lüftungsanlagen: Lüftungsanlagen sollen außer Betrieb genommen werden, vorausgesetzt die Pandemiebedingungen und Hygienevorschriften lassen es zu. Wie bei allen Maßnahmen werden auch bei dieser Besonderheiten berücksichtigt. Das gilt insbesondere für Kindergärten und Schulen. Auch einige Sporthallen können nicht ausreichend über Fenster belüftet werden. Dort bleiben Lüftungsanlagen in Betrieb. Weitere Ausnahmen gelten für Sporthallen mit einem gekoppelten Heizungs-Lüftungssystem. Die Abschaltung ist aktuell bis zum Beginn der Heizperiode geplant, da eine Fensterlüftung zu einem erhöhten Heizbedarf führt. In Stufe 2 wird geprüft, ob während der Heizperiode die Abschaltung von Lüftungsanlagen wirtschaftlich ist.

Warmwasser: In öffentlichen Gebäuden sollen zentrale und dezentrale Wassererwärmungsanlagen wie Durchlauferhitzer abgeschaltet werden, vorausgesetzt dies ist mit der Trinkwasserhygiene vereinbar. Davon ausgenommen werden, voraussichtlich nach Bundesvorgaben, medizinische und Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten sowie Einrichtungen, bei denen die Bereitstellung von warmem Trinkwasser für Nutzung oder Betrieb erforderlich sind.

Mittel- bis langfristig sind weitere Maßnahmen angedacht: Weiterhin werden Beleuchtungen nach und nach auf LED umgestellt, Gebäudetechnik wird ausgebaut, Heizungs- und Lüftungsanlagen werden optimiert, Bewegungsmelder installiert - sie schalten Lichter automatisch ein- und aus. Bereits im Herbst 2020 wurden das neue Bürgerbüro, das Rathaus und das Alte Rathaus/Standesamt an Fernwärme angeschlossen. Weitere Gebäude könnten folgen. Außerdem könnten Heizungsanlagen von fossiler auf regenerative Energie umgestellt werden. Auch bei Wiesbadens Mobilitätsdienstleister ESWE Verkehr laufen umfassende Prüfungen über noch nicht ausgereizte Energiesparpotenziale. Als erste Beispiele sind hier die Umrüstung der letzten noch nicht umgestellten Werkstatthalle auf energiesparende LED-Lichttechnik sowie das Anpassen von Laufzeiten von Klima- und Lüftungsanlagen in allen Betriebs- und Verwaltungsgebäuden zu nennen. Weitere Maßnahmen, die mittel- und langfristig wirken sollen, werden derzeit geplant.

Die Arbeitsgruppe, die den Gas- und Energiesparplan erstellt hat, wurde dazu vom Verwaltungsstab Ukraine der Landeshauptstadt beauftragt. Der Stab tagt seit Beginn des Krieges regelmäßig und beschäftigt sich mit den Auswirkungen des Krieges auf die Landeshauptstadt. Der Stab beobachtet und analysiert ständig die Lage und wird bei Bedarf weitere Maßnahmen prüfen und beschließen. Einige der vorgestellten Maßnahmen müssen vor der Umsetzung noch von den zuständigen Gremien beschlossen werden, zum Beispiel vom Magistrat, von Kommissionen oder dem Personalrat.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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