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Pressemitteilung

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Fachvortrag über den Völkermord an den europäischen Sinti und Roma
Vor 80 Jahren, am 8. März 1943, wurden mehr als 100 Sinti von Wiesbaden aus in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert. Anlässlich des Jahrestages der Deportation fand am Mittwoch, 8. März, eine Gedenkstunde am Mahnmal für die deportierten und ermordeten Wiesbadener Sinti und Roma in der Bahnhofsstraße statt. Am Vorabend hatte die Historikerin und Dr. Karola Fings im Rathaus in ihrem Vortrag die Verfolgungsgeschichte und den Völkermord an den Sinti und Roma in den Blick genommen.
Dr. Karola Fings leitet das Projekt „Enzyklopädie des NS-Völkermordes an den Sinti und Roma in Europa“ an der Forschungsstelle Antiziganismus der Universität Heidelberg. Sie war zuvor langjährige stellvertretende Leiterin des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln und unter anderem Mitglied der Unabhängigen Kommission Antiziganismus der Bundesregierung im Bundesministerium des Innern. Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende begrüßte Referentin und Anwesende, bevor Dr. Peter Quadflieg, Leiter des Stadtarchivs Wiesbaden, zum Thema hinführte.

In ihrem Vortrag skizzierte Dr. Karola Fings die Geschichte rassistischer Verfolgung der Sinti und Roma und stellte immer wieder Bezüge zur Wiesbadener Stadtgeschichte her. So berichtete sie über das Schicksal von Spinetta Weimar und Robert Ebender, die aus Wiesbaden stammten und mehrere Konzentrationslager überlebten. Sie sprach über Sylvester Lampert, der mit seiner Familie in Wiesbaden lebte. Er war von seiner Festnahme wenige Tage vor der Deportation völlig überrascht und konnte es kaum glauben als Polizisten ihn 1943 an seiner Arbeitsstelle festnahmen. Koordiniert wurden die Verfolgung und Deportation der Sinti durch die Kriminalpolizei mit Sitz in Bierstadt. Bruder Alfons, ebenso wie die meisten Mitglieder der Familie Lampert, überlebte Auschwitz nicht. An Sylvester Lampert wurden im Konzentrationslager Auschwitz medizinische Versuche durchgeführt. Die Folgen der Haft begleiteten ihn ein Leben lang. Karola Fings wies außerdem auf das Schicksal von Siegfried Schneck hin. Er wuchs im Kinderheim Mulfingen auf. 1944 – Siegfried Schneck war gerade 13 Jahre – wurde er verhaftet, nach Auschwitz gebracht und im gleichen Jahr ermordet. Schnecks Schicksal ist eines von hunderttausenden. Karola Fings wies in ihrem Vortrag darauf hin, dass das sogenannte Familienlager in Auschwitz ein Symbol für den Völkermord ist. „Die Mehrheit der Sinti und Roma wurde im sogenannten Holocaust durch Kugeln ermordet. Sie wurden erschossen.“ Die Historikerin unterstrich ihre Feststellung mithilfe einer Karte, die Orte von Massenerschießungen auf dem heutigen Gebiet der Ukraine visualisiert.

Auch nach der Befreiung der Konzentrations- und Vernichtungslager setzte sich die Verfolgung der Sinti und Roma in den deutschen Behörden fort. Sylvester Lampert wurde in Dachau befreit und kehrte nach Wiesbaden zurück. Wie Lampert versuchten alle Überlebenden in ihrem Heimatort wieder Fuß zu fassen. Schwer traumatisiert lebten sie oft zurückgezogen ohne Aussicht auf Entschädigung oder staatliche Unterstützung. Am 22. Februar 1950 legten die bundesdeutschen Finanzministerien den „Runderlass E 19 an die Wiedergutmachungsbehörden“ vor. Die Prüfung der Anträge auf Wiedergutmachung von Sinti und Roma schrieb man dem Landesamt für Kriminal-Erkennungsdienst in Stuttgart, dem Zentralamt für Kriminal-Identifizierung und Polizeistatistik in München und der Landfahrerpolizeistelle der Landespolizei in Karlsruhe zu. Dabei handelte es sich um die Behörden, die ab 1940 die Deportationen der deutschen Sinti und Roma geplant und durchgeführt hatten. Auch personell waren die Landes- und Bundesbehörden in weiten Teilen identisch aufgestellt. Die ehemaligen Mitarbeiter der „Rassenhygienischen und bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle“, kurz RHF, die für die Erfassung aller Sinti und Roma im Deutschen Reich zuständig war, waren nun für Stadtverwaltungen, Landesämter und Universitäten tätig oder hatten sich als Hausärzte niedergelassen. Stereotype aus der NS-Zeit wurden weiter genutzt, insbesondere, um Anträge von Überlebenden abzulehnen. Schlimmer noch: den Überlebenden wurde die Schuld an KZ- und Straflagerhaft zugeschrieben. Zur Begründung der Ablehnung zogen die deutschen Behörden Akten aus der NS-Zeit heran und führten diese weiter. So wurden beispielsweise Kennkarten aus dem Bestand der RHF, auf denen der Aufenthaltsort von Sinti und Roma vorgehalten wurde, ergänzt. „Im Feld ‚Besondere Merkmale‘ stand dann neben ‚Muttermal auf der linken Wange‘ auch, dass die Person auf dem Unterarm die in Auschwitz tätowierte Häftlingsnummer trägt“, erklärte Fings. Die Bundesregierung erkannte 1982 den Mord an den Sinti und Roma als Völkermord an. In Hessen entstand erst auf Initiative des Landesverbandes Deutscher Sinti und Roma ein Hilfsfond, aus dem Unterstützungsleistungen an Überlebende gezahlt wurde. „Ich warne davor, anzunehmen, dass die rassistische Verfolgung der Sinti und Roma erst mit der Deportation 1943 ihren Auftakt nahm. Der Beginn lag deutlich weiter zurück als Sie denken“, schloss Dr. Karola Fings ihren Vortrag.

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Herausgeber:
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65183 Wiesbaden
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Dr. Karola Fings

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