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Pressemitteilung

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Mietpreisbremse muss für ganz Wiesbaden gelten
Die Verlängerung der Laufzeit der so genannten Hessischen Mietenbegrenzungsverordnung wurde auf Ende November 2020 avisiert. „Bei der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt im gesamten Rhein-Main-Gebiet ist diese Verlängerung mehr als sinnvoll“, zeigt sich der Wiesbadener Sozial- und Wohnungsdezernent Christoph Manjura sichtlich zufrieden.
„Allerdings,“ so stellt Manjura in seiner Forderung gegenüber dem zuständigen Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Tarek Al-Wazir, eindeutig klar, „darf es zu keiner Ungleichbehandlung unserer Stadtteile kommen. Für die Bürgerinnen und Bürger sollte es keinen Unterschied machen, in welchem Wiesbadener Stadtteil sie zu Hause sind. Deshalb erachten wir es als äußerst kritisch, sollten einzelne Stadtteile davon ausgenommen werden“.

Manjura schließt sich damit an die Forderung des Stadtentwicklungsdezernenten aus Frankfurt am Main, Mike Josef, an, der gleiches für das Stadtgebiet Frankfurt fordert. Denn eine einheitliche Rechtsgrundlage zur Bemessung von Neuvermietungsmieten für das gesamte Stadtgebiet zieht Manjura auch für Wiesbaden vor. „Bei der aktuellen Situation der Mietpreisentwicklung müssen wir dafür sorgen, dass die Verordnung für alle Stadtteile gleichermaßen gilt.“ Eine mögliche Gefahr sieht Manjura insbesondere darin, dass in den ausgenommenen Stadtteilen besonders ausgeprägte Mietsteigerungen einsetzen könnten. „Davor müssen wir die Stadtteile schützen“, ist der Wiesbadener Wohnungsdezernent überzeugt.

Dies gilt für Manjura vor allem mit Blick darauf, dass die genannten „Ausnahmegebiete“ allesamt sozial gemischte Gebiete sind; d.h. auch dort leben Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen und durchschnittlichen Einkommen. Eine Überprüfung dieser Ausnahmeregelung ist für Manjura deshalb unumgänglich. Auch dies habe Manjura in einer Stellungnahme gegenüber dem Hessischen Städtetag zur entsprechenden Verordnung erklärt.

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