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Pressemitteilung

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Betreuung in Kindertagesstätten ab 2. Juni
Bei den Kindertagesstätten ist ab Dienstag, 2. Juni, wieder eine eingeschränkte Regelbetreuung möglich.
Mit der 12. Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 25. Mai wird ab Dienstag, 2. Juni, die Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus angepasst und in Richtung „eingeschränkter Regelbetrieb“ erweitert. Nach wie vor gilt ein allgemeines Betretungsverbot für Kindertagesstätten. Für die Kinder bestimmter Berufsgruppen und besonders benannte Kindergruppen gibt es eine Notbetreuung. Neu ist, dass die Träger im Rahmen der Betreuungskapazitäten der Kindertageseinrichtung zusätzliche Kinder aufnehmen können.

„Letztlich ist das Betreuungsangebot wesentlich davon abhängig, wie die personelle und räumliche Situation in jeder einzelnen Kita ist. Denn: Den Trägern der Kinderbetreuung stehen nicht alle Fachkräfte zur Verfügung, da bestimmte Risikogruppen nicht in der Arbeit mit Kindern eingesetzt werden können. Und auch die Raumsituation ist in jeder Kita unterschiedlich und kann die Anzahl der zu betreuenden Kinder einschränken“, so Sozialdezernent Christoph Manjura. Zum weiteren Vorgehen haben sich die Kindertagesstätten in städtischer und freier Trägerschaft - Kirchen, AWO, Mitglieder des paritätischen Wohlfahrtsverbands, Elterninitiativen - im Rahmen einer Sitzung auf ein möglichst einheitliches Vorgehen und eine Orientierungshilfe verständigt.

Ab Dienstag, 2. Juni, werden neben den priorisierten Kindern mit Notbetreuung zunächst alle Vorschulkinder und deren Geschwister wieder tageweise die Kita betreten dürfen. Ab Montag, 8. Juni, sollen dann die Vier- und Fünfj-jährigen Kinder und deren Geschwister tageweise dazu stoßen können und spätestens ab Montag, 22. Juni, sollen alle Kinder mindestens zwei Tage pro Woche die Kindertagesstätte besuchen. Je nach Betreuungskapazitäten in den einzelnen Kitas kann dies auch schneller umgesetzt werden.

Der Umfang der Betreuungszeit wird in den Einrichtungen unterschiedlich sein. Die Reduzierung des Leistungsangebotes kann mit verschiedenen Maßnahmen erreicht werden, zum Beispiel Halbtags-, Dreiviertel- und Ganztagsangebote. Halbtagsangebot bedeutet dabei fünf bis sechs Stunden Betreuungsumfang mit Frühstück und Mittagessen. Andere Modelle, zum Beispiel zwei Schichten pro Tag, wollen wir aufgrund pädagogischer Erwägungen vermeiden.

Die Bereitstellung eines Betreuungsangebotes im Rahmen des „eingeschränkten Regelbetriebes“ ist ein komplexes Unterfangen und erfordert für die Kita und die Eltern eine vorausschauende Planung. „Um größtmögliche Planungssicherheit für Eltern und auch das Personal zu erhalten, werden die Eltern in der Regel am Ende einer Woche von ihrer Kita darüber informiert, an welchen Tagen der kommenden Woche ihr Kind betreut werden kann“, so Manjura.

Alle Wiesbadener Kinder haben nach elf Wochen Kita-Schließung einen großen Bedarf nach gemeinsamer Zeit mit anderen Kindern, nach frühkindlicher Bildung. „Unser gemeinsames Ziel lautet daher: Möglichst viel Kita-Zeit für möglichst viele Kinder“, erklärt Manjura und meint weiter: „Dazu braucht es Solidarität unter den Eltern. Vor allem jene, die in die Notbetreuung dürfen, sollten diese nur nutzen, wenn sie diese wirklich brauchen. Das nützt allen Kindern“.

Hinsichtlich der Neuaufnahmen gibt es die Empfehlung der Träger, diese auf die Zeit nach den Sommerferien zu verschieben. In den nächsten Wochen geht es zunächst darum, wieder etwas „Normalität in den Alltag“ zu bekommen.

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am Dienstag, 27. Mai, beschlossen, dass für Juni - wie auch im April und Mai - keine Abbuchung erfolgt, die Beiträge also ausgesetzt bleiben. Ausnahme: Für die Tagespflege gibt es seit 25. Mai keine Beschränkungen mehr. Wer seine Tagesmutter im Juni also wieder in Anspruch nimmt, zahlt Beiträge. Für alle anderen (Krippe, Kita, Hort und Grundschulbetreuung) findet noch nicht annähernd Normalbetrieb statt. Sollten sich die Betreuungszeiten im Laufe des Junis noch stark erhöhen, können zumindest rückwirkend zu erhebende, anteilige Beiträge nicht ausgeschlossen werden. Die finale Entscheidung darüber trifft die Stadtverordnetenversammlung. Derzeit ist eine Sitzungsvorlage in Arbeit, die für alle Betreuungsformen (inkl. Tagespflege) endgültig beschließt, dass für April und Mai keine Berechnung erfolgt. Für Juni wird eine solche Sitzungsvorlage ebenfalls erarbeitet werden müssen.

Jede Kindertagesstätte hat einen aktualisierten einrichtungsspezifischen Hygieneplan entwickelt und wird diesen zeitnah öffentlich aushängen. Wir bitten um Beachtung und um strikte Einhaltung der Regeln.

Von der neuen Härtefallregelung sollten nur Eltern Gebrauch machen, die sich durch außergewöhnliche und schwerwiegende Schicksale in einer absoluten Notlage befinden. Eltern, die von dieser Härtefallregelung Gebrauch machen wollen, richten bitte einen formlosen Antrag mit Begründung an die Mailadresse kita-service-corona@wiesbaden.de. Zudem sollen die betroffene Kita, sowie Namen und Geburtsdatum des Kindes und eigene Kontaktdaten angegeben werden. Wenn dem Antrag stattgegeben werden kann, wird die Kita-Leitung informiert. Diese setzt sich dann mit den Eltern in Verbindung, um die Abläufe zu besprechen. Für Fragen steht eine extra eingerichtete Kita-Corona-Servicestelle unter den Telefonnummern (0611) 314378, 315487 oder 315479 zur Verfügung.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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