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Pressemitteilung

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Sternschnuppenmarkt abgesagt
Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden hat in seiner Sitzung am Freitag, 30. Oktober, beschlossen, den Sternschnuppenmarkt wegen der aktuellen Corona-Lage abzusagen.
„Die Entscheidung ist uns sehr schwer gefallen. Aber unter den gegebenen Umständen ist es nicht möglich und verantwortbar, den Sternschnuppenmarkt durchzuführen“, bedauern Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende sowie Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz. Um den Wiesbadenerinnen und Wiesbadenern dennoch eine Innenstadt in vorweihnachtlicher Atmosphäre bieten zu können, wird der Weihnachtsbaum auf dem Schlossplatz und die Weihnachtskrippe wie geplant aufgebaut. Ebenso wird die Fußgängerzone, die Wilhelmstraße und der Schlossplatz mit der Weihnachtbeleuchtung stimmungsvoll gestaltet. Die bereits unter besonderen Auflagen geplante Eiszeit kann aufgrund der weiteren Einschränkungen durch die ab Montag, den 2. November, geltenden neuen Verordnungen der Landesregierung auch nicht betrieben werden. Es wird aktuell geprüft, ob die Durchführung ab Mitte Dezember bis zum 10. Januar realisiert werden kann, sofern die dann gegebene Infektionslage und die entsprechenden Verordnungen dies zulassen. Auch die Winterstubb ist unter den gegebenen Corona-Verordnungen ebenfalls nicht durchführbar.

Die Landesregierung hat zahlreiche Regelungen angekündigt, die ab dem 2. November das öffentliche Leben in weitem Umfang einschränken. Dies betrifft insbesondere die Gastronomie sowie den Großteil aller Veranstaltungen, insbesondere wenn sie der Freizeitgestaltung dienen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf www.hessen.de. Infolge der Maßnahmen der Landesregierung müssen einige der Allgemeinverfügungen der Stadt über den 1. November hinaus nicht verlängert werden, da deren Anordnungen nun durch die Regelungen des Landes ersetzt werden. So treten mit Ablauf des 1. November die folgenden Allgemeinverfügungen außer Kraft:

• die Erweiterung der Sperrzeit, diese Maßnahme ist infolge der Schließung gastronomischer Einrichtungen für den Verzehr vor Ort nicht mehr erforderlich
• die Anordnung einer Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in Schulen ab Jahrgangsstufe 5, diese Regelung wird nunmehr durch das Land selbst getroffen
• das Alkoholkonsumverbot auf bestimmten Flächen und Plätzen sowie das Alkoholverkaufsverbot zwischen 23 Uhr und 6 Uhr; das Land trifft auch hier eigene Regelungen, die insbesondere ein eigens angeordnetes Alkoholverkaufsverbot nicht mehr notwendig machen.

Verlängert wurde hingegen die Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Betretensverbotes von Krankenhäusern und weiteren medizinischen Einrichtungen zu Besuchszwecken. Diese Regelung ist angesichts der sehr verschärften Infektionslage mehr denn je erforderlich. Sie gilt vorerst bis zum 29. November. Ferner gelten noch bis zum 15. November die Besuchseinschränkungen in Alten- und Pflegeheimen, weitere Kontaktbeschränkungen sowie eine erweiterte Maskenpflicht. Sobald die Regelungen der Landesregierung im Detail ausgewertet wurden, wird der Verwaltungsstab darüber befinden, ob diese Allgemeinverfügungen weiterhin in der jetzigen Form in Kraft bleiben müssen.

Aufgrund der neuen Regelungen zur Eindämmung der Corona-Epidemie hat Kulturdezernent Axel Imholz außerdem angeordnet, dass ab Montag, 2. November, folgende Kultureinrichtungen und Veranstaltungshäuser des Kulturamtes bis zum 30. November für die Öffentlichkeit geschlossen werden und keine Präsenzveranstaltungen dort stattfinden: Wiesbadener Musik- und Kunstschule (Unterrichtsbetrieb), Kulturforum und Konzertstudio, Kunsthaus/Kunsthalle, Ausstellungsräume im Stadtarchiv, Stadtmuseum am Markt (sam), Caligari Filmbühne, Literaturhaus Villa Clementine. Der Vorverkauf für diese Einrichtungen wird ebenfalls eingestellt. Auch etwaige Präsenzveranstaltungen des Kulturamtes an anderen Orten, zum Beispiel in der Stadtbibliothek, werden nicht durchgeführt. Veranstaltungen die digital oder online angeboten werden, sind hiervon nicht betroffen. Stadtbibliotheken und Stadtarchivs bleiben geöffnet. Alle Nutzerinnen und Nutzer werden darum gebeten, sich vor einer geplanten Nutzung über die aktuelle Lage auf den Internetseiten www.wiesbaden.de/kultur zu informieren.

Das Organisationsteam des Trickfilmfestivals hat mitgeteilt, dass das 22. Internationale Trickfilmfestival Wiesbaden kurz vor dem Start aufgrund des aktuellen Bund-Länder-Beschlusses zur Corona-Pandemie abgesagt ist. Das Festival war vom 6. bis 8. November im Kinosaal der Deutschen Film- und Medienbewertung im Schloss Biebrich und in der Caligari Filmbühne vorgesehen. Es wird nach einem Alternativtermin gesucht.
Auch die Fasanerie Wiesbaden muss ab Montag, 2. November, bis Ende November geschlossen werden. Am Sonntag, 1. November, ist die Fasanerie noch geöffnet. Voraussetzung für den Zugang ist – wie bisher - ein Ticket, das bei der Tourist Info oder im Internet erhältlich ist. Am vergangenen Sonntag waren bei schönem Wetter alle Tickets ausgebucht. Die Tierparkleitung appelliert an alle Besucherinnen und Besucher, die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Dies gilt insbesondere beim Füttern am Gehege.

Des Weiteren ist der Treffpunkt Kindertagespflege vorübergehend wieder nur telefonisch erreichbar, Telefon (0611) 314263. Ansprechpartner stehen zu folgenden Zeiten: montags, donnerstags, freitags von 9 bis 12 Uhr und mittwochs von 9 bis 18 Uhr zu Verfügung. Anträge und sonstige Unterlagen gibt es unter „Kontakt“ auf www.wiesbaden.de/kindertagespflege.

Das Gesundheitsamt ist telefonisch unter (0611) 312828 erreichbar; montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie an den Wochenenden von 9 bis 13 Uhr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessenweiten Corona-Hotline beantworten unter der (0800) 5554666 täglich von 9 bis 15 Uhr Fragen zur Gesundheit und Quarantäne. Weitere Fragen, Anliegen und Informationen zum Corona-Virus werden montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr beantwortet. Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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