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Corona-Lockerungen in Wiesbaden
Das Land Hessen hat eine neue Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) erlassen. Sie gilt ab Freitag, 25. Juni, in ganz Hessen, auch in Wiesbaden, zunächst für vier Wochen. Die CoSchuV lockert die Corona-Regeln weiter. Analog dazu hat der Verwaltungsstab beschlossen, das Alkoholkonsumverbot im Schiffchen aufzuheben, die Regeln in den städtischen Ganztags- und Betreuungsangeboten an die CoSchuV anzupassen, das Rathaus schrittweise wieder zu öffnen und mehr Besucherinnen und Besucher in der Fasanerie zuzulassen.
Die CoSchuV löst die Corona-Einrichtungsschutzverordnung und die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBev) ab. Dadurch entfällt die juristische Grundlage für das Alkoholkonsumverbot. Es gilt aktuell noch in der Wiesbadener Altstadt, konkret im Schiffchen. Der Verwaltungsstab der Stadt Wiesbaden hat deshalb beschlossen, die entsprechende Allgemeinverfügung ab Samstag, 26. Juni, aufzuheben.

Der Verwaltungsstab hat weiterhin beschlossen, die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Infektionsschutzmaßnahmen in den städtischen Ganztags- und Betreuungsangeboten an die neue CoSchuV anzupassen. Das bedeutet konkret, dass analog zu den Regelungen in den Schulen Kinder eine Maske nur noch tragen müssen bis zum Betreten des jeweiligen Betreuungsraumes in den Gebäuden, in denen die Ganztags- und Betreuungsangebote stattfinden. Wie auch im Unterricht am Sitzplatz ist das Tragen einer Maske während der eigentlichen Betreuung nicht mehr nötig. Die Testpflicht bleibt wie beim Schulunterricht bestehen. Demnach muss vor der Betreuung ein negatives Testergebnis vorgelegt werden, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ausnahmen gelten für genesene und geimpfte Personen.

Zusätzlich wurde beschlossen, das Rathaus ab Montag, 28. Juni, schrittweise montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr sowie samstags von 8 bis 14 Uhr wieder zu öffnen. Die öffentlichen Toiletten im Erdgeschoss können in diesem Zeitraum wieder genutzt werden. Auch der Zugang zu Formularen und Flyern ist wieder möglich. Das gilt ebenso für den Besuch von Kunstausstellungen im Foyer, vorausgesetzt die Besucherinnen und Besucher melden sich per Luca-App an oder tragen ihre Kontaktdaten in eine Liste ein. Der Gedenkraum kann nach vorheriger Terminvereinbarung besichtigt werden. Die übrigen Bereiche im Rathaus, inklusive Haupttreppe und Seitenfluren, bleiben zunächst für die Bürgerinnen und Bürger gesperrt. Im kompletten Rathaus muss eine medizinische Maske (OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 jeweils ohne Ausatemventil) getragen werden.

Die Fasanerie kann ab Montag, 28. Juni, von mehr Personen als bisher besucht werden. Die Anzahl der kostenlosen Tickets wird auf 600 Stück pro Zeitfenster erhöht. Dies bedeutet, dass insgesamt 2.400 Besucherinnen und Besucher pro Tag Einlass erhalten. Die Einlasszeiten sind täglich in den Zeitfenstern 9 bis 11 Uhr, 11 bis 13 Uhr, 13 bis 15 Uhr und 15 bis 17 Uhr. Es wird gebeten, die Dauer des Aufenthalts in der Fasanerie auf maximal drei Stunden zu beschränken, damit auch andere Personen eine Chance auf einen Parkbesuch haben. Jede Besucherin und jeder Besucher - auch Kinder - benötigt ein Ticket, damit die maximale Personenzahl überwacht werden kann. Alle Personen werden gebeten, sich an die allgemein geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu halten.

Ferner entfällt die Maskenpflicht an Bushaltestellen. In ÖPNV-Fahrzeugen, also zum Beispiel in den Bussen von ESWE Verkehr oder in Bahnen, muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. Das gilt unter anderem auch in Taxen, auf Passagierschiffen und –fähren sowie in den zugehörigen Zugangs- und Stationsgebäuden sowie in Tiefbahnhöfen und während der Inanspruchnahme von Fahrdiensten.

Aktuelle Informationen rund um Corona stehen unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung. Dort können unter dem Punkt „Pressemeldungen und Verordnungen“ die jeweils gültigen städtischen Allgemeinverfügungen heruntergeladen werden. Das Land Hessen veröffentlicht seine Verordnungen und Allgemeinverfügungen unter hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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