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Weitere Einsatzmeldungen

Damit Sie sich einen Einblick in die verschiedenen Einsatzszenarien verschaffen können, haben wir hier einige ausgewählte Einsätze für Sie dokumentiert.
Feuerwehr
Einsatzbericht BF-WI
Schutzengel an Bord – schwerer LKW-Unfall auf der BAB 3 endet glimpflich
Zur Mittagszeit wurde die Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst über einen LKW-Unfall auf der BAB 3 Fahrtrichtung Köln kurz vor der Anschlussstelle Niedernhausen informiert. Die strukturierte Notrufabfrage durch einen Disponenten ergab zwei beteiligte LKW, eine verletzte Person und auslaufende Betriebsstoffe. Die daraufhin alarmierten Kräfte der Feuerwachen 2 und 3 sowie der Rettungsdienst hatten es schwer die Einsatzstelle zügig zu erreichen. Eine schlecht gebildete Rettungsgasse sowie das ständige Wechseln von Fahrspuren – teilweise unmittelbar vor Einsatzfahrzeugen – erschwerten das Vorankommen.
Auf der Anfahrt wurde ein weiterer Auffahrunfall zwischen zwei LKW auf der rechten Fahrspur der Autobahn festgestellt. Dieser zweite Unfall – bei dem glücklicherweise niemand zu Schaden kam – wurde bis zum Eintreffen der Autobahnpolizei durch ein Fahrzeug der Feuerwache 3 abgesichert, während die übrigen Fahrzeuge ihren Weg fortsetzten.

An der originären Einsatzstelle zeigte sich der Feuerwehr eine, in Folge eines Auffahrunfalls, deutlich verformte Fahrerkabine. Zur Überraschung aller Beteiligten konnte der Fahrer das Fahrzeug aus eigener Kraft verlassen. Er wurde nach einer Erstversorgung durch den Rettungsdienst in ein Wiesbadener Krankenhaus transportiert. Die Unfallursache ist Gegenstand polizeilicher Ermittlungen.

Die Feuerwehr erinnert in diesem Zusammenhang an die Freihaltung der Rettungsgasse – im konkreten Fall wäre eine Personenrettung nur mit deutlicher Zeitverzögerung möglich gewesen. Auf Autobahnen müssen bei Verkehrsstauungen Gassen für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden. Diese müssen bei zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung in der Mitte der Fahrbahn und bei drei Fahrspuren zwischen der linken und der mittleren Fahrspur gebildet werden. Halten Sie daher bei stockendem Verkehr Abstand zum vor Ihnen fahrenden Fahrzeug, um im Bedarfsfall rangieren zu können. Wer keine Rettungsgasse freihält, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

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