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Verleih- und Nutzungsbedingungen

Sowohl für die Ausleihe von Medien physischer Art als auch für das Angebot an Online-Medien sowie für die Geräte, die wir verleihen, gelten bestimmte Leih- und Nutzungsbestimmungen.

§ 1 Allgemeine Nutzungsbedingungen für Medien und Geräte

1. Das Medienzentrum Wiesbaden e.V. ist eine Serviceeinrichtung für Schulen der Landeshauptstadt Wiesbaden. Des Weiteren steht es auch für außerschulische und kulturelle Medienarbeit und nichtgewerbliche Veranstaltungen in der Jugend- und Erwachsenenbildung innerhalb Wiesbadens zur Verfügung. Privatpersonen, Vereine und Unternehmen im Non-Profit-Bereich können die Dienstleistungen des Medienzentrums nur in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen. In diesem Fall entscheidet die Geschäftsführung des Medienzentrums und informiert über entstehende Verleihentgelte.

2. Für jede Überlassung ist ein schriftlicher Vertrag zu schließen. Mit dem Entleihen von Medien und Geräten bzw. der Online-Nutzung oder dem Herunterladen von Medien erkennt der/die Benutzer*in die Nutzungs- und Verleihbedingungen an.

3. Der/die Benutzer*in haftet bei Verlust oder Beschädigung für alle Schäden, die an den benutzten Medien und Geräten entstehen und die im ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung stehen und zwar in Höhe des Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungspreises.

4. Die übliche Verleihdauer für Medien auf Datenträgern beträgt acht Tage. Eine längere Ausleihe ist nach vorheriger Absprache mit dem Medienzentrum Wiesbaden e.V. möglich. Verlängerungen sind möglich, wenn keine Vorbestellungen für die Medien vorliegen. Die Nutzungsdauer für Geräte wird individuell vereinbart. Die Nutzungsdauer für Online-Medien ergibt sich aus der jeweiligen Lizenzlaufzeit.

§ 2 Spezielle Nutzungsbedingungen für Medien auf Datenträgern

1. Es ist untersagt, Medien zu vervielfältigen oder an Dritte weiter zu verleihen. Dies gilt nicht, wenn die Lizenzbedingungen für ein Medium ausdrücklich etwas anderes vorsehen, z.B. bei einigen als Landeslizenz hessenweit angeschafften Medien.

§ 3 Spezielle Nutzungsbedingungen Online-Medien

1. Die vom Medienzentrum Wiesbaden e.V. online zur Verfügung gestellten Medien dürfen nur von Lehrkräften bzw. pädagogischen Mitarbeiter*innen von Schulen, Bildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Jugendarbeit und Erwachsenenbildung im Zuständigkeitsbereich des Medienzentrums (Stadt Wiesbaden) genutzt werden.

2. Im Rahmen schulischer Nutzung ist das Kopieren der Medien auf mobile Trägermedien erlaubt, soweit dies im Rahmen einer schulischen Nutzung erforderlich ist. Darüber hinaus ist sowohl für Lehrer*innen als auch in Ausnahmefällen für Schüler*innen die Nutzung der Medien auf dem privaten PC erlaubt, soweit die Nutzung im schulischen Kontext stattfindet (z.B. Unterrichtsvorbereitung, Hausaufgaben, Referatsvorbereitung). Schüler*innen dürfen den Zugang zu diesen Medien ausschließlich in Form mobiler Trägermedien erhalten. Sie sind nicht berechtigt, Medien herunterzuladen.

3. Die Bearbeitung der Medien selbst sowie ihre Verarbeitung, insbesondere die Mischung mit anderen Materialien, sind nur zu Übungszwecken zulässig, solange gewährleistet ist, dass das neu hergestellte Werk nur im Klassen- oder Arbeitsgemeinschaftsverbund präsentiert und im übrigen nicht veröffentlicht wird.

4. Nach Beendigung der Arbeiten mit den jeweiligen Medien, spätestens jedoch nach Ablauf der Lizenzzeit, sind die Medien auch von Trägermedien sowie von den PCs der Lehrkräfte sowie der Schüler*innen zu löschen. Eine Speicherung der Medien auf Vorrat ist nicht zulässig.

5. Die Rechte der Verwertungsgesellschaften, insbesondere der GEMA, sind zu beachten und gegebenenfalls einzuholen und abzugelten.

6. Ansonsten gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des BGB.

§ 4 Spezielle Nutzungsbedingungen für Geräte

1. Geräte werden bereitgestellt für

a. staatliche oder staatlich anerkannte Schulen/Bildungseinrichtungen der Stadt,

b. Körperschaften, welche die Rechtsstellung des öffentlichen Rechts inne haben,

c. Einrichtungen in der Stadt, die wissenschaftlichen oder Unterrichts- und Erziehungszwecken dienen und als gemeinnützig anerkannt sind,

d. sowie weiteren natürlichen oder juristischen Personen, sofern dies im Sinne der Ziele des Medienzentrums liegt, die in der Vereinssatzung festgelegt sind.

e. jedoch nicht im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen oder zu gewerblichen Zwecken.

2. Der Verleih von Geräten erfolgt nur, wenn eine schriftliche Geräteanforderung vorliegt. In dieser Anforderung, für die das Medienzentrum ein Formular bereithält, müssen die Institution, der Verwendungszweck, der avisierte Entleihzeitraum sowie ein/e verantwortliche/r volljährige/r Entleiher*in genannt sein. Das unterschriebene Formular muss entweder vor Abholung dem Medienzentrum zugefaxt oder unterschrieben mitgebracht werden. Bei Schulen und anderen Institutionen ist zusätzlich zur Unterschrift ein Schulstempel / Stempel der Institution nötig. Stets muss eine volljährige, leihberechtigte Person Entleiher*in sein. Er oder sie erkennt die Nutzungs- und Verleihbedingungen an und haftet somit für die entliehenen Geräte, selbst wenn Abholung und Rückgabe der Geräte durch andere Personen erfolgen. Sollen andere Personen die Geräte abholen und zurückbringen, so muss dies auf der Geräteanforderung angekündigt werden. Die Verantwortung verbleibt aber in jedem Fall bei der Lehrkraft bzw. der Person, die das Anforderungsformular unterschrieben hat.

3. Entliehene Geräte dürfen nur von sachkundigen Personen bedient werden. Der Verleih erfolgt grundsätzlich nur an einzelne Personen, die persönlich für die entliehenen Gegenstände haften. Die Ausleihe einiger Geräte erfolgt nur an Personen ab 18 Jahren. Näheres regelt die Geschäftsführung des Medienzentrums Wiesbaden e.V..

4. Die entleihende Person bestätigt mit ihrer Unterschrift, die Medien und Geräte in einwandfrei funktionsfähigem Zustand übernommen zu haben. Die Person soll sich hiervon bei der Übergabe im Medienzentrum überzeugen oder die abholende Person beauftragen, dies in ihrem Namen zu tun.

5. Der schriftlich festgehaltene Rückgabetermin ist verbindlich. Nichteinhaltung führt zu Säumnisgebühren.

6. Die Geräte dürfen nicht zweckentfremdet werden.

7. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von weiteren Verleihvorgängen.

8. Da der Wert einiger Geräte vier- bis fünfstellige Summen (in Euro) beträgt, wird zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung oder einer Berufshaftpflichtversicherung geraten, sofern diese Absicherung nicht über den Arbeitgeber besteht.

§ 5 Nutzungsentgelte

1. Für Schulen der Landeshauptstadt Wiesbaden und Kindertagesstätten ist der Verleih kostenlos, für andere Personen und Einrichtungen kostenpflichtig.

2. Die Gebühren für kostenpflichtige Leihvorgänge werden in einer gesonderten Preisliste ausgewiesen. Sie dienen lediglich der Kostendeckung und haben keine Gewinnorientierung.

3. Auf begründeten Antrag kann im Einzelfall eine Befreiung oder auch Reduzierung der Entgeltpflicht erfolgen. Die Entscheidung hierüber obliegt der Geschäftsführung des Medienzentrums.

4. Für verspätet oder unvollständig zurückgebrachte Geräte wird eine Säumnisgebühr erhoben, auch von Entleiher*innen, die ansonsten von Leihgebühren befreit sind. Sie beträgt pro angefangenem Verspätungstag 5,- Euro. Entscheidend ist das auf dem Verleihschein stehende Rückgabedatum. Für unvollständig zurückgebrachte Geräte, z.B. fehlende Kabel oder Zubehörteile, wird entweder der Wiederbeschaffungswert der fehlenden Teile berechnet (mindestens aber 5,- Euro pro fehlendem Teil) oder für die spätere Rückgabe der Teile fällt die o.g. Säumnisgebühr für Verspätungen an.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Nutzungsordnung tritt am 16.02.2012 in Kraft.