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Ehrenbürgerrecht

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Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Auszeichnung der Stadt und wird an Personen verliehen, die sich um Wiesbaden in besonderer Weise verdient gemacht haben. Über die Verleihung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Die zum Ehrenbürger ernannte Persönlichkeit erhält eine durch den Stadtverordnetenvorsteher und den Oberbürgermeister unterzeichnete Urkunde. Darüber hinaus erfolgt der Eintrag in das Goldene Buch der Stadt. Andere Möglichkeiten, verdiente Persönlichkeiten auszuzeichnen, sind die Ehrenbezeichnung als »Stadtältester« sowie die Verleihung der Bürgermedaille und der Stadtplakette in verschiedenen Ausführungen.

Literatur

Ehrungsordnung Stadt Wiesbaden, 1993.

Hessische Gemeindeordnung.