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Mechtildshäuser Gericht

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Das Ende des 12. Jahrhunderts erstmals erwähnte Mechthildshäuser Gericht ist eine alte Gerichtsstätte, die zu einem befestigten Hof in der Gemarkung des Dorfes Kostheim gehörte. Der Name – so wird angenommen – leitet sich von Mechtildis, der Gemahlin des letzten Gaugrafen im Königssondergau, Udalrich III., her. Der »Mechtildsstuhl« war das Gericht des Königssondergaues, von dem aus die Gaugrafen in karolingischer Zeit die Hoch- oder Blutgerichtsbarkeit aus übten. Vor dem Mechthildshäuser Gericht hatten sich noch Ende des 13. Jahrhunderts auch die Nassauer Untertanen und somit die Einwohner Wiesbadens zu verantworten. Aus diesem Bereich wurde der Fronhof Wiesbaden mit seinem Zubehör ausgesondert; hier etablierten die Nassauer ein eigenes Gericht. Wohl bereits vor der Mitte des 12. Jahrhunderts gelangte das Mechthildshäuser Gericht an die Herren von Eppstein.

Der Gerichtsbezirk umfasste die Orte Breckenheim, Delkenheim, Diedenbergen, Hochheim, Igstadt, Kostheim, Langenhain, Marxheim, Mechtildshausen, Medenbach, Nordenstadt, Wallau, Weilbach, Wicker und Wildsachsen. Das Mechthildshäuser Gericht war für alle »Halsgerichtsfälle« zuständig, die in den entsprechenden Dörfern vorfielen. Für andere Fälle lag das Strafrecht bei den Schultheißen des jeweiligen Dorfes. Den Vorsitz hatte der vom Herrn von Eppstein eingesetzte Landgerichtsvogt, dem als Schöffen die Dorfschultheißen zur Seite standen.

Seit dem 13. Jahrhundert gerieten Nassau und Eppstein in immer stärkere Konkurrenz zueinander. Die Grafen zu Nassau behaupteten, sie besäßen das Landgericht als Reichslehen und hätten es an die Herren von Eppstein weiter verlehnt. 1418 erkannte Kaiser Sigismund diese Lehnshoheit Nassaus an, doch konnten die Nassauer ihre Rechte nicht durchsetzen. Von den Herren von Eppstein gelangte das Mechthildshäuser Gericht 1492 an die Landgrafen von Hessen.

In dem Winkel, den die Landwehr mit der historischen, heute noch in Karten eingezeichneten »Steinern Straße« bildete, stand der Galgen des Mechthildshäuser Gerichts. Auf einer alten Kostheimer Gemarkungskarte aus dem Jahre 1741 wird diese Stelle mit »Am Gericht« bezeichnet. 1860, als auf dem Mechtildshäuser Hof eine Musterlandwirtschaft eingeführt wurde, wurden alle Überreste beseitigt.

Literatur

Schäfer, Regina: Die Herren von Eppstein. Herrschaftsausübung, Verwaltung und Besitz eines Hochadelsgeschlechts im Spätmittelalter. Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau 68, Wiesbaden 2000.