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Abstimmung

Alle Sachentscheidungen der Stadtverordnetenversammlung werden durch Abstimmung getroffen. Die/der Stadtverordnetenvorsteherin/Stadtverordnetenvorsteher stellt das Abstimmungsergebnis fest. Abgestimmt wird in der Regel durch Aufheben der Hand. Geheime Abstimmung ist unzulässig, es sei denn, dass gesetzlich eine andere Regelung getroffen ist (Beispiel: Beschluss über die Wiederwahl eines Magistratsmitglieds). Andere Formen der Abstimmung sind möglich (Namentliche Abstimmung). Bestehen Zweifel am Ergebnis einer Abstimmung, muss sie wiederholt werden. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt grundsätzlich über die Empfehlung eines Ausschusses ab (soweit diese vorliegt). Daher kann es sein, dass ein "Ja" beim Abstimmen die Ablehnung einer Beschlussvorlage bedeutet, wenn nämlich der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat.

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