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Außerordentliche Sitzung (Sondersitzung)

Ein im jeweiligen Vorjahr vom Ältestenausschuss beschlossener Sitzungskalender legt fest, wann die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse tagen. Auf Verlangen des Magistrats, der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters oder mindestens eines Viertels der 81 Stadtverordneten muss eine (zusätzliche) Sondersitzung einberufen werden. Der Beratungsgegenstand muss in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung fallen.

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