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Fragestunde

Für die Plenarsitzungen der Stadtverordnetenversammlung wird in der Regel eine Fragestunde vorgesehen. In dieser Fragestunde kann jede/jeder Stadtverordnete an den Magistrat über Gegenstände aus dessen Geschäftsbereich Fragen stellen. Der Magistrat hat diese mündlichen Fragen der Stadtverordneten in der Sitzung zu beantworten. Eine Frage ist spätestens am fünften Arbeitstag der Verwaltung vor der jeweiligen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung schriftlich oder elektronisch bei dem/der Stadtverordnetenvorsteher/in einzureichen. Sie ist knapp und sachlich abzufassen, sodass sofort zu erkennen ist, worüber Auskunft gewünscht wird. In der Fragestunde findet keine Debatte statt. Zu den Antworten des Magistrats kann aus jeder Fraktion eine Zusatzfrage gestellt werden. Die Fragestunde dauert regelmäßig nicht länger als 30 Minuten. Wollen die Stadtverordneten über einzelne Punkte der Fragestunde diskutieren, können sie eine Aktuelle Stunde verlangen.

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