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Hessische Gemeindeordnung

Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) ist die Gemeindeverfassung des Landes Hessen. Sie garantiert in Verbindung mit dem Grundgesetzartikel 28 und der Hessischen Landesverfassung die Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden. Sie schreibt vor, dass von den Bürgerinnen und Bürgern eine Gemeindevertretung (in Städten: Stadtverordnetenversammlung) gewählt wird, die das oberste Organ der Gemeindeselbstverwaltung darstellt. Zugleich legt die Gemeindeordnung Grundregeln für die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats fest. Die HGO bestimmt, dass ein Gemeindevorstand (in Städten: Magistrat) gebildet werden muss und steckt auch die Grenzen seiner Befugnisse ab. Die Stadt kann zusätzliche Regeln erlassen und damit Freiräume der HGO ausfüllen, sie darf aber nicht gegen deren Vorschriften verstoßen.

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