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Ortsvorsteherin/Ortsvorsteher

Der/die Ortsvorsteher/in führt den Vorsitz im Ortsbeirat, leitet die Sitzung, lädt dazu ein und vertritt das Gremium nach außen und übt das Ordnungs- und Hausrecht im Ortsbeirat aus. Er/sie wird in der ersten Sitzung einer neuen Wahlperiode von den Mitgliedern des Ortsbeirates gewählt.

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