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Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung ist die Gemeindevertretung der Landeshauptstadt Wiesbaden. Sie ist das oberste Organ der Gemeinde. Bei der Kommunalwahl bestimmen die Bürgerinnen und Bürger über die politischen Machtverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung für die kommenden fünf Jahre. Sie kann die Beschlüsse zu allen wichtigen Angelegenheiten der Stadt aus eigener Initiative (Anträge) oder aufgrund eines vom Magistrat kommenden Vorschlages (Magistratsvorlage) fassen. Der Magistrat ist an die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung gebunden. Er ist das ausführende Organ, der in und mit der Stadtverwaltung umsetzen muss, was die Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat. Zu den wichtigsten Rechten der Stadtverordnetenversammlung gehört, den städtischen Haushalt zu verabschieden, mit dem stets auch politische Schwerpunkte für das jeweils kommende Jahr und oft weit darüber hinaus gesetzt werden. Die Stadtverordnetenversammlung tagt mindestens alle zwei Monate einmal. In den Ausschüssen werden die Entscheidungen vorbereitet. Für die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung gelten zahlreiche Regeln, die in der Geschäftsordnung niedergelegt sind.

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