Schöffenwahl
Die Amtszeit der derzeitigen Schöffen und Hilfsschöffen geht Ende des Jahres 2023 zu Ende. Ab dem 1. Januar 2024 werden sowohl die Schöffen für die Amts- und Landgerichte als auch die Jugendschöffen für fünf Jahre berufen. Bis zum 19. Mai 2023 werden Bewerber für das Schöffenamt bei der Landeshauptstadt Wiesbaden gesucht. Die Bewerbungen werden beim Amt der Stadtverordnetenversammlung gesammelt.
Danach wird die Schöffenvorschlagsliste aufgestellt und nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung dem Präsidenten des Amtsgerichts vorgelegt. Ein eigens eingerichteter Ausschuss des Amtsgerichts wählt die Schöffen und Hilfsschöffen im Herbst 2023 aus, die ab dem 1. Januar 2024 ihren Dienst aufnehmen werden.
Voraussetzungen
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, dessen Ausübung an einige Voraussetzungen geknüpft ist. Der Schöffe oder die Schöffin kann jede Bürgerin oder Bürger im Alter von 25 bis 69 Jahren werden. Der Bewerber muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und in Wiesbaden wohnen.
Die Bewerberin und der Bewerber muss die deutsche Sprache beherrschen, darf nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sein und es darf kein Insolvenzverfahren oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig sein. Hilfreiche Fähigkeiten für das Schöffenamt sind soziales Verständnis, Menschenkenntnis, Vorurteilsfreiheit, Neutralität und Gerechtigkeitssinn.
Auch Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht
Etwas weniger bekannt ist, dass auch Jugendschöffen und Jugendschöffinnen gesucht werden. Diese wirken aktiv in Jugendgerichtsverfahren mit. Deshalb sind interessierte Bewerberinnen und Bewerber, die gerne mit Jugendlichen arbeiten, besonders zur Bewerbung um die Tätigkeit als Jugendschöffen aufgerufen. Die Voraussetzungen sind hier die gleichen wie für die Bewerbung um ein Schöffenamt am Amts- oder Landgericht, allerdings sollte man erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Nähere Information über die Schöffentätigkeit, die Voraussetzungen, die Anzahl der Einsätze und zu vielen Fragen aus der Praxis erhalten Interessierte unter dem unten stehenden Link.
Bewerbung als Schöffin oder Schöffe
Sie interessieren sich für dieses Ehrenamt und möchten Ihre Interessen und Fähigkeiten in rechtlichen Bereichen einbringen, um somit eine Schnittstelle zwischen der Justiz und der Gesellschaft zu sein? Dann sollten Sie sich mit dem Bewerbungsformular bewerben, welches am Ende der Seite zum Download bereit steht oder alternativ unter schoeffenwahlwiesbadende angefordert werden kann.
Das Bewerbungsformular kann bis zum19. Mai 2023 entweder per Post an die Landeshauptstadt Wiesbaden geschickt, an der Rathauspforte abgegeben oder eingescannt per Mail an schoeffenwahlwiesbadende gesendet werden. Ansprechpartner bei der Landeshauptstadt Wiesbaden stehen bei Fragen unter der Telefonnummer 0611 / 31-4554 oder 31-3384 zur Verfügung.
Nähere Information über die Schöffentätigkeit, die Voraussetzungen, die Anzahl der Einsätze und zu vielen Fragen aus der Praxis erhalten Sie im Internet unter www.schoeffenwahl2023.de oder www.schoeffen.de.