Corona: Behörden und Ämter
FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in der städtischen Verwaltung
Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden hat beschlossen, dass Besucherinnen und Besucher in Publikumsbereichen von städtischen Verwaltungsstellen und -einrichtungen FFP2-Masken tragen müssen. Diese Regelung gilt analog der neuen hessischen Corona-Regelung für den Einzelhandel. Seit dem 7. Februar gilt für alle Personen ab 16 Jahren die Pflicht, überall im Einzelhandel eine FFP2-Maske - oder vergleichbare Standards wie KN95 oder N95, jeweils ohne Ausatemventil - zu tragen. Für Kinder bis sechs Jahre gibt es wie zuvor keine Maskenpflicht, Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 15 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen.
Welche genauen Regelungen für die jeweiligen Ämter und Behörden aktuell gelten, erfahren Sie auf den jeweiligen Seiten.
- Amt für Soziale Arbeit
- Amt für Zuwanderung und Integration
- Bauaufsicht
- Bürgerbüro
- ELW (Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden)
- Zulassungsbehörde
- Fahrerlaubnisbehörde
- Friedhöfe in Wiesbaden
- Grünflächenamt
- Hochbauamt
- Kassen- und Steueramt
- Kinder- und Jugendzentren
- Liegenschaftsamt
- Hauptamt - Ortsverwaltungen
- Sozialleistungs- und Jobcenter
- Stadtplanungsamt
- Standesamt
- Straßenverkehrsamt
- Tiefbau- und Vermessungsamt
- Tourist Information
- Umweltamt