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Informationsfreiheitssatzung

Durch den Erlass der Informationsfreiheitssatzung erhalten Interessenten einen Anspruch auf Zugang zu Informationen in der Wiesbadener Stadtverwaltung.

Durch den Erlass der Informationsfreiheitssatzung erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Januar 2023 einen Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Informationen und Entscheidungen in der Wiesbadener Stadtverwaltung, sofern diese Informationen nicht einem Ausschlusstatbestand des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) unterliegen.

Der Informationsanspruch schafft Transparenz und erhöht die Verantwortlichkeit von Verwaltung und Politik gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.

Über den unten aufgeführten Online-Dienst haben Sie die Möglichkeit, Ihren Anspruch auf amtliche Informationen geltend zu machen.

Aus den unten aufgeführten Dokumenten können Sie im Vorfeld Kategorien zum Adressieren Ihrer Anfrage sowie die Gebührenregelungen entnehmen.

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Durch die Informationsfreiheitssatzung erhalten Interessenten einen Anspruch auf Zugang zu Informationen der Stadtverwaltung. wiesbaden.de / Foto: Shutterstock
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