Eingliederungshilfe und Teilhabe (5107)
Überblick
Leitung: Ulrich Wunderlich
Seit 1. Januar 2020 sind die Leistungen Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) gesetzlich geregelt. Mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) wurde auch die sachliche Zuständigkeit in Hessen nach einem "Lebensabschnittsmodell" neu geregelt.
Das Amt für Soziale Arbeit Wiesbaden - Amt 5107 Eingliederungshilfe und Teilhabe - ist zuständig für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bis zum Ende der Schulausbildung sowie für Menschen die Leistungen der Eingliederungshilfe erstmalig nach Eintritt in das Rentenalter beantragen.
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) ist nach Ende der Schulausbildung für erwachsene Menschen mit Behinderung bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zuständig.
Das Amt für Soziale Arbeit Wiesbaden- Amt 5107 Eingliederungshilfe und Teilhabe – prüft die Gewährung von Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe:
Bei körperlich, geistig, seelisch und psychisch behinderten Kindern und Jugendlichen sowie von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen, wie:
- Frühförderung bis zum Schuleintritt
- Integration in eine Kindertagesstätte
- Teilhabe an Schulen
- Autismustherapie
- notwendige Hilfsmittel, Hilfen bei der Beschaffung oder dem Umbau eines Kraftfahrzeuges und bei behindertengerechten Umbaumaßnahmen in der Wohnung
- Wohnen in besonderen Wohnformen (ehemals stationär, teilstationär, ambulant)
Bei körperlich, geistig, seelisch und psychisch behinderten Erwachsenen sowie von Behinderung bedrohten Erwachsenen die nach Ihrem Renteneintritt erstmalig einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen, wie:
- notwendige Hilfsmittel, Hilfen bei der Beschaffung oder dem Umbau eines Kraftfahrzeuges und bei behindertengerechten Umbaumaßnahmen in der Wohnung
- Wohnen in besonderen Wohnformen (ehemals stationär, teilstationär, ambulant)
Die Abteilung Eingliederungshilfe und Teilhabe ist darüber hinaus für den Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und für alle Fragen der Barrierefreiheit mit folgenden Hauptthemen zuständig:
- Betreuungs- und Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung
- Projektentwicklung zur Barrierefreiheit und zur Teilhabe
- Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Broschüren, Auskünfte, Veranstaltungen)
Kontakt
Telefon | 0611 31-6039 |
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Telefax | 0611 31-6029 |
E-Mail-Adresse | eingliederungshilfewiesbadende |
Öffnungszeiten
Das Servicetelefon ist besetzt von Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Die Eingliederungshilfe ist von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung geöffnet.
Gliederung
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Dezernat VI – Dezernat für Soziales, Bildung, Wohnen und Integration (06)
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Amt für Soziale Arbeit (51)
- Eingliederungshilfe und Teilhabe (5107)
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Amt für Soziale Arbeit (51)
Links
Adresse
Adresse
65205 Wiesbaden
Barrierefreiheit
Postanschrift
PostfachPostfach 3920
65029 Wiesbaden
Erreichbarkeit mit dem ÖPNV
Fahrplanauskunft: Haltestelle Kreuzberger Ring