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Grundsteuer

Nach Mitteilung des Grundsteuermessbetrages durch das Finanzamt Wiesbaden wird unter Anwendung des jeweils gültigen Hebesatzes die Grundsteuer durch Bescheid festgesetzt. Dabei unterscheidet man zwischen land- und forstwirtschaftlich genutztem Grundbesitz (Grundsteuer A) und dem übrigen bebauten und unbebauten Grundbesitz (Grundsteuer B). Neben der Festsetzung der Grundsteuer werden insbesondere Anträge auf Stundung und Erlass bearbeitet.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-5063
Telefax 0611 31-3959

Rechtsgrundlagen

  • Grundsteuergesetz
  • Abgabenordnung

Hinweise

Erteilte Steuerbescheide bleiben solange wirksam, bis ein geänderter Bescheid ergeht oder der ursprüngliche Bescheid aufgehoben wird.