Kinderreisepass ausstellen lassen
Der Kinderreisepass wird bis zum zwölften Lebensjahr ausgestellt. Der Antrag muss von allen Sorgeberechtigen persönlich in Begleitung des Kindes gestellt werden. Ihre Unterschriften, sowie die des Kindes ab Vollendung des zehnten Lebensjahres, sind erforderlich. Die Ausstellung erfolgt sofort.
Seit dem 1. Januar 2021 werden die Kinderreisepässe mit einer maximalen Gültigkeit von einen Jahr ausgestellt.
Die vor diesem Datum ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit.
Bei auftretenden Veränderungen, wie eine Bildaktualisierung oder Verlängerung verkürzt sich jedoch die Gültigkeit auf ein Jahr.
Kontakt
E-Mail-Adresse | buergerbuerowiesbadende |
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Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Original-Geburtsurkunde des Kindes. Für Kinder, die ab dem 1. Mai 2014 in Deutschland geboren wurden, wird keine Geburtsurkunde benötigt.
- die Ausweisdokumente der sorgeberechtigten Personen
- Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Person, falls persönliche Vorsprache nicht möglich ist
- bei alleinigem Sorgerecht einer Person ist der rechtskräftige Sorgererechtsbeschluss im Orginal vorzulegen
- von ledigen Vätern wird die Bestätigung über die Sorgeerklärung im Original vom Jugendamt oder Notar benötigt
- besteht eine Vormundschaft durch das Jugendamt oder eine andere Person, muss eine Bescheinigung (zum Beispiel vom Jugendamt) vorgelegt werden
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (möglichst nicht vom Fotoautomaten). Bevor das Ausweisdokument ausgestellt werden kann, wird die Qualität des Lichtbilds geprüft. Ist diese nicht ausreichend, kann das Ausweisdokument nicht ausgestellt werden.
Gebühren
- 13,00 Euro
(siehe Gebührenblatt)
Zahlungsart
Bürgerbüro: Nur EC-Kartenzahlung möglich
Ortsverwaltungen: Bar- und EC-Kartenzahlung möglich
Hinweise
- Persönliche Vorsprache aller sorgeberechtigten Personen ist erforderlich.
- Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein.
- Die Antragstellung kann auch durch lediglich eine sorgeberechtigte Person erfolgen, wenn eine Einverständniserklärung und ein Ausweisdokument der anderen sorgeberechtigten Person vorgelegt wird.
Informationen
Standort und Anfahrt
- Bürgerbüro (3101)
- Ortsverwaltung Auringen (101100)
- Ortsverwaltung Biebrich (100400)
- Ortsverwaltung Bierstadt (100500)
- Ortsverwaltung Breckenheim (101200)
- Ortsverwaltung Delkenheim (101300)
- Ortsverwaltung Dotzheim (100600)
- Ortsverwaltung Kastel/Kostheim (100900)
- Ortsverwaltung Medenbach (101400)
- Ortsverwaltung Naurod (101500)
- Ortsverwaltung Nordenstadt (101600)
- Ortsverwaltung Schierstein (100700)
- Ortsverwaltung Sonnenberg (100800)