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Feiertagsgesetz – Ausnahmeerlaubnis beantragen

Für gewerbliches Arbeiten an Sonn- und Feiertagen ist eine Ausnahmeerlaubnis erforderlich. Eine derartige Erlaubnis kann erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse daran besteht, die Arbeit an einem Feiertag zu erledigen, zum Beispiel wenn dieselbe Arbeit an einem Werktag zu nicht hinnehmbaren Behinderungen oder Schäden für die Allgemeinheit führen würde.

Unterlagen

Mitzubringen sind: Antrag, Belege für die Unabwendbarkeit des Arbeitens an Feiertagen.

Gebühren

25 - 1.000 Euro

Bearbeitungszeit

Etwa 14 Tage.