Geldspielgeräte – Aufstellerlaubnis beantragen
Die Erlaubnis berechtigt zum Aufstellen von Geld- und Warenspielgeräten in Gaststätten und Spielhallen.
Unterlagen
Mitzubringen sind: Ausweis
Gebühren
2.000,00 Euro
Hinweise
Zusätzlich zur Aufstellerlaubnis ist eine Bestätigung über die Eignung des Aufstellortes zu beantragen.