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Jagdschein

Jagdscheine werden nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Wiesbaden ausgestellt.

Wer in Hessen zur Jagd gehen will muss mindestens 16 Jahre alt sein und benötigt einen deutschen Jagdschein. Voraussetzung hierfür ist eine in Deutschland bestandene Jägerprüfung.

Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet.

Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Ein Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung, wenn der Jugendliche in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer jagdlich erfahrenen Begleitperson ist. Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Sobald der Jugendliche volljährig ist, besteht ohne weitere Prüfung Anspruch auf Erteilung eines regulären Jagdscheins.

Der Ausländer-Jahresjagdschein kann von Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, bei der für den Wohnort zuständigen Unteren Jagdbehörde beantragt.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-3227
 0611 31-4430
Telefax 0611 31-4970

Unterlagen

Bei erstmaliger Beantragung des Jagdscheins:

  • Antrag
  • zwei aktuelle Passfotos
  • Personalausweis
  • Jägerprüfungszeugnis
  • Bestätigung über die Jagdhaftpflichtversicherung - über den beantragten Zeitraum

Bei Verlängerung des Jagdscheins:

  • Antrag
  • der Jagdschein
  • Bestätigung über die Jagdhaftpflichtversicherung - über den beantragten Zeitraum

Bei späterer Erteilung eines neuen Jagdscheins - wenn keine Verlängerung möglich ist:

  • Antrag
  • der alte Jagdschein
  • Bestätigung über die Jagdhaftpflichtversicherung - über den beantragten Zeitraum
  • zwei aktuelle Passfotos
  • Personalausweis

Bei Erteilung eines Ausländer-Tagesjagdscheins:

  • Antrag
  • Nachweis Jagdschein/ Jagdberechtigung im Heimatland - (Kopie und  gegebenenfalls deutsche Übersetzung der Dokumente)
  • Nachweis einer möglichst in Deutschland abgeschlossenen ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung
  • bei Neuausstellung des Jagdscheins zwei Passbilder

Gebühren

  • Dreijahresjagdschein 190,00 Euro
  • Jahresjagdschein 80,00 Euro
  • Tagesjagdschein 30,00 Euro
  • Jugendjagdschein 36,00 Euro

Zahlungsart

EC-Kartenzahlung

Rechtsgrundlagen

BJagdG; HJagdG

Hinweise

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

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