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Pfandleiherlaubnis beantragen

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Unterlagen

Mitzubringen sind: Führungszeugnis, Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt, gegebenenfalls Gesellschaftsvertrag.

Gebühren

800 Euro

Hinweise

Eine persönliche Vorsprache wird empfohlen. Ein gewisses Eigenkapital ist erforderlich. Die Industrie- und Handelskammer wird zum Antrag gehört. Bei einer GmbH/AG erhöht sich die Gebühr geringfügig.