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Zulassungsbescheinigung Teil II neu ausstellen lassen

Der Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II muss der Zulassungsbehörde durch persönliche Vorsprache mitgeteilt werden. Der Verlust oder der Diebstahl einer Zulassungsbescheinigung Teil II wird dem Kraftfahrt-Bundesamt von der Zulassungsbehörde gemeldet und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Ablauf einer Frist von etwa drei Wochen nach der Vorsprache können die neuen Zulassungsdokumente abgeholt werden. Die Zulassungsbehörde kann über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer Auskunft geben.

Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Zulassungsdokuments verlangen.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8342
Telefax 0611 31-3966

Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (mit Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung/HU)
  • gegebenenfalls Vollmacht
  • eventuell polizeiliche Diebstahlanzeige

Gebühren

25,20 bis 71,00 Euro

Zahlungsart

EC-Kartenzahlung, Kreditkartenzahlung und Barzahlungen möglich.

Rechtsgrundlagen

  • § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
  • § 5 Straßenverkehrsgesetz

Hinweise

Die Gebührenhöhe ist unterschiedlich.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt drei Wochen.