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Führerschein umtauschen

Der bisherige Führerschein (rosa oder grau) kann in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Sämtliche Fahrberechtigungen beziehungsweise Klassen werden in den neuen Führerschein übernommen. Der Antrag kann online (siehe Dienstleistung Führerschein online beantragen – Umtausch) oder mit einem Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

Gültigkeit von Führerscheinen
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind auf eine Gültigkeit von fünfzehn Jahren begrenzt. Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Neuausstellung erforderlich. Betroffen davon ist nur der Führschein selbst, die Fahrerlaubnis bleibt gültig.

Bis zum 19. Januar 2033 sollen alle Fahrerlaubnisinhaberinnen und Fahrerlaubnisinhaber in der EU einen Führerschein nach gleichem Standard mit einer 15-jährigen Befristung besitzen. Das betrifft nicht die Fahrerlaubnis, lediglich das Dokument. Der Zeitraum für den Umtausch der Führerscheine wird nach Geburtsjahr und Ausstellungsjahr des Führerscheindokumentes gestaffelt - die Tabelle nach Anlage 8e der FeV finden Sie unter Informationen als Download – Umtauschfristen vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8310
Telefax 0611 31-5951

Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Ein Selbstbedienungsterminal für die digitale Bilderfassung ist vorhanden. Kosten 6,00 Euro)
  • Führerschein
  • Karteikartenabschrift (Auflistung der Führerscheindaten, wenn dieser nicht in Wiesbaden ausgestellt wurde). Diese Karteikartenabschrift ist bei der Behörde erhältlich, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat. Eine Karteikartenabschrift ist nicht notwendig, wenn die antragstellende Person bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins ist.

Gebühren

25,30 bis 45,30 Euro

Zahlungsart

Bar und EC-Kartenzahlung möglich

Hinweise

  • Der Antrag kann online (siehe Dienstleistung Führerschein online beantragen – Umtausch) oder in einem persönlichen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden
  • Bei fachlichen Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde zur Verfügung.