Namensänderung
Es besteht die Möglichkeit, seinen Vor- und/oder seinen Familiennamen ändern zu lassen. Dabei gibt es folgende Arten der Namensänderung:
- nach Scheidung Geburtsnamen annehmen
- gemeinsamen Ehenamen / Doppelnamen annehmen / widerrufen
- Namensänderung nach Einbürgerung oder Aussiedlung
- Namensänderung für ein Kind, Name des anderen Elternteils
- Namensänderung für ein Kind nach Eheschließung der Eltern / Stiefeltern
- Reihenfolge der Vornamen ändern
Bei mehreren Vornamen ist es möglich, deren Reihenfolge neu zu bestimmen. Vornamen mit Bindestrich müssen erhalten bleiben. - öffentlich-rechtliche Namensänderung
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist in Einzelfällen möglich. Sie kommt nur dann in Betracht, wenn ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes vorliegt.
Diese Dienstleistung – außer der öffentlich-rechtlichen Namensänderung – wird auch in den Ortsverwaltungen angeboten.
Kontakt
E-Mail-Adresse | namenwiesbadende |
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standesamtwiesbaden.de-mailde |
Gebühren
35,50 Euro (23,50 Euro für die Beurkundung, 12,00 Euro für den Nachweis)
Bei der öffentlich-rechtlichen Namensänderung richtet sich die Gebührenhöhe nach dem Verwaltungsaufwand.
Diese liegt
- bei Änderung des Vornamens zwischen 225,00 und 440,00 Euro,
- bei Änderung des Familiennamens zwischen 495,00 und 1.460,00 Euro.
Zu beachten sind bei allen Namensänderungen auch die Folgekosten (Änderung des Ausweises, Reisepass usw.)!
Zahlungsart
Nur Kartenzahlung möglich (EC-Karte, Kreditkarte, Apple Pay).
Hinweise
Bei Nutzung der Online-Terminreservierung können lange Wartezeiten bequem umgangen werden. Der Zugang ist unter "Links" zu finden.
Sie wollen fehlende Dokumente oder Nachweise ergänzen? Hierfür können Sie den digitalen Briefkasten nutzen.