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Namensänderung

Es besteht die Möglichkeit, seinen Vor- und/oder seinen Familiennamen ändern zu lassen. Dabei gibt es folgende Arten der Namensänderung:

  • nach Scheidung Geburtsnamen annehmen
  • gemeinsamen Ehenamen / Doppelnamen annehmen / widerrufen
  • Namensänderung nach Einbürgerung oder Aussiedlung
  • Namensänderung für ein Kind, Name des anderen Elternteils
  • Namensänderung für ein Kind nach Eheschließung der Eltern / Stiefeltern
  • Reihenfolge der Vornamen ändern
    Bei mehreren Vornamen ist es möglich, deren Reihenfolge neu zu bestimmen. Vornamen mit Bindestrich müssen erhalten bleiben.
  • öffentlich-rechtliche Namensänderung
    Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist in Einzelfällen möglich. Sie kommt nur dann in Betracht, wenn ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes vorliegt.

Diese Dienstleistung – außer der öffentlich-rechtlichen Namensänderung – wird auch in den Ortsverwaltungen angeboten.

Kontakt

Kontaktdaten

Gebühren

35,50 Euro (23,50 Euro für die Beurkundung, 12,00 Euro für den Nachweis)

Bei der öffentlich-rechtlichen Namensänderung richtet sich die Gebührenhöhe nach dem Verwaltungsaufwand.

Diese liegt

  • bei Änderung des Vornamens zwischen 225,00 und 440,00 Euro,
  • bei Änderung des Familiennamens zwischen 495,00 und 1.460,00 Euro.

Zu beachten sind bei allen Namensänderungen auch die Folgekosten (Änderung des Ausweises, Reisepass usw.)!

Zahlungsart

Nur Kartenzahlung möglich (EC-Karte, Kreditkarte, Apple Pay).

Hinweise

Bei Nutzung der Online-Terminreservierung können lange Wartezeiten bequem umgangen werden. Der Zugang ist unter "Links" zu finden.

Sie wollen fehlende Dokumente oder Nachweise ergänzen? Hierfür können Sie den digitalen Briefkasten nutzen.