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Kraftfahrzeug umschreiben mit Kennzeichenwechsel

Bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbereich oder Erwerb eines Kraftfahrzeuges ist das dieses umzuschreiben. Es werden neue Kennzeichen zugeteilt.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8342
Telefax 0611 31-3966

Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • bisherige Kennzeichen (nur bei Änderung der Kennzeichen)
  • Nachweis der gültigen HU/AU
  • Versicherungsbestätigung mit eVB-Code (Deckungskarte)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer

Gebühren

19,20 bis 78,10 Euro

Zahlungsart

EC-Kartenzahlung möglich

Hinweise

  • Die bisherigen Kennzeichen sind nur bei zugelassenen Kraftfahrzeugen vorzulegen. Bei einem außer Betrieb gesetzten Kraftfahrzeug ist das Abmeldedatum auf der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt. Damit entfällt die Vorlage der bisherigen Kennzeichen.
  • In bestimmten Fallkonstellationen kann eine Vorführung des Kraftfahrzeuges bei der Zulassungsbehörde angeordnet werden.

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