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Kraftfahrzeug-Verkauf mitteilen

Wird ein Kraftfahrzeug verkauft, ist dies unverzüglich schriftlich der zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen. Es wird empfohlen, eine Kopie des Kaufvertrags / der Veräußerungsmitteilung zu übermitteln.

Mit der schriftlichen Bestätigung über den Verkauf des Fahrzeuges geht die Verfügungsgewalt des Fahrzeuges an den Käufer über.

An den Käufer ist auszuhändigen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I,
  • Zulassungsbescheinigung Teil II,
  • Bericht der Hauptuntersuchung und die bestehenden Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist).

Es wird empfohlen, das Fahrzeug vor Verkauf selbst abzumelden.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8342
Telefax 0611 31-3966

Unterlagen

Kaufvertrag / Veräußerungsmitteilung

Rechtsgrundlagen

§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Hinweise

Es besteht eine Pflicht zur Mitteilung.

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