Fahrzeugpapiere ändern aufgrund eines neuen Namens
Bei einer Änderung des Familiennamens oder der Firmenbezeichnung wird eine Aktualisierung in den Fahrzeugpapieren erforderlich.
Falls noch die "alten" Fahrzeugpapiere, also Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, vorliegen, müssen diese gegen die seit 2005 gültigen Fahrzeugpapiere Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ausgetauscht werden.
Kontakt
Telefon | 0611 31-8342 |
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Telefax | 0611 31-3966 |
E-Mail-Adresse | zulassungsbehoerdewiesbadende |
Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I (mit Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung)
- Zulassungsbescheinigung Teil II
Gebühren
12,00 bis 20,70 Euro
Zahlungsart
Nur EC-Kartenzahlung möglich
Rechtsgrundlagen
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Hinweise
- Bei verspäteter Namensänderung kann ein Verwarngeld erhoben werden (siehe Merkblatt Verwarngeld).
- Soll der Antragsteller bei der Namensänderung in den Fahrzeugpapieren vertreten werden, muss der vertretenden Person eine schriftliche Vollmacht erteilt und der gültige Personalausweis bzw. Reisepass zur Vorlage ausgehändigt werden.