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Fahrzeugpapiere ändern aufgrund eines neuen Namens

Bei einer Änderung des Familiennamens oder der Firmenbezeichnung wird eine Aktualisierung in den Fahrzeugpapieren erforderlich.

Falls noch die "alten" Fahrzeugpapiere, also Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, vorliegen, müssen diese gegen die seit 2005 gültigen Fahrzeugpapiere Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ausgetauscht werden.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8342
Telefax 0611 31-3966

Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (mit Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II

Gebühren

12,00 bis 20,70 Euro

Zahlungsart

Nur EC-Kartenzahlung möglich

Rechtsgrundlagen

§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Hinweise

  • Bei verspäteter Namensänderung kann ein Verwarngeld erhoben werden (siehe Merkblatt Verwarngeld).
  • Soll der Antragsteller bei der Namensänderung in den Fahrzeugpapieren vertreten werden, muss der vertretenden Person eine schriftliche Vollmacht erteilt und der gültige Personalausweis bzw. Reisepass zur Vorlage ausgehändigt werden.