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Annahme, Verwahrung und Ausgabe von Fundsachen

Haben Sie etwas gefunden?
Jeder Fundgegenstand ab einem Wert von 10,00 Euro ist dem Fundbüro abzugeben. Sie sind durch das Bürgerliche Gesetzbuch sogar zur Anzeige verpflichtet (§965 BGB). Bei Fundsachen, deren Wert unter 10,00 Euro liegt, ist eine Anzeige freiwillig.

Haben Sie etwas verloren?
Das Fundbüro Wiesbaden bietet rund um die Uhr die Möglichkeit einer Online-Verlustmeldung an. Teilen Sie uns Ihren Verlust online mit oder forschen Sie nach, ob Ihr verlorener Gegenstand gefunden wurde. Diese Abfrage erfolgt automatisch in allen Städten, Gemeinden und Fundservicestellen, die an das Fundinfo-Netz angebunden sind.

Über den untenstehenden Link oder die separate Dienstleistung „Online-Fundservice“ ist die Online-Verlustmeldung erreichbar.

Während der telefonischen Servicezeiten oder per Email können Sie sich gerne auch direkt an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fundbüros Wiesbaden wenden. Eine genaue Beschreibung der verlorenen Sache sowie Ort und Tag des Verlustes sind dabei erforderlich. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter dem Reiter "Überblick".

  • Bei Schlüsselverlusten ist eine persönliche Vorsprache mit Zweitschlüssel zur zweifelsfreien Identifi­zier­ung Ihres Schlüsselbundes erforderlich.
  • Bei Handyverlusten werden Angaben zur IMEI- und/oder Simkartennummer benötigt.


Telefonische Erreichbarkeit

  • Montags 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstags, donnerstags und freitags 8 bis 12 Uhr
  • Mittwochs 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr

Fundorte und Zuständigkeiten

  • Fundsachen aus den Buslinien unterliegen nicht der Zuständigkeit des städtischen Fundbüros. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an das Fundbüro von ESWE-Verkehr, siehe untenstehender Link "Fundbüro ESWE-Verkehr".
  • Fundsachen aus den Zügen oder S-Bahnen unterliegen ebenfalls nicht der Zuständigkeit des städtischen Fundbüros. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an das Fundbüro der Deutschen Bahn AG, siehe untenstehenden Link "Fundbüro Deutsche Bahn AG".
  • Fundsachen aus Schulen oder Schwimmbädern werden erst nach drei bis sechs Monaten an das Fundbüro Wiesbaden weitergeleitet. Davor erfolgt die Aufbewahrung in der jeweiligen Schule beziehungsweise dem Schwimmbad.

Was ist eine Fundsache?
Fundsachen sind verlorene Sachen. Hinterlegte oder entsorgte Dinge, zum Beispiel nicht mehr verkehrstüchtige Autoreifen, abgelaufene Medikamente, zurück gelassene Möbelstücke, Fernseh­geräte etc., gelten nicht als Fundgegenstände. Deren Annahme durch das Fundbüro ist ausge­schlossen.

Wo kann ich Fundsachen abgeben?
Das Fundbüro Wiesbaden nimmt Fundsachen aus dem Stadtgebiet Wiesbaden entgegen und verwahrt diese für die Dauer von sechs Monaten. Weitere Abgabemöglichkeiten für Fundsachen sind 

  • alle Polizeidienststellen in Wiesbaden,
  • alle Ortsverwaltungen in Wiesbaden,
  • die Stadtpolizei.

Die dort abgegebenen Fundsachen erhält das Fundbüro Wiesbaden innerhalb einer Woche.

Fundsachen aus den Buslinien unterliegen nicht der Zuständigkeit des städtischen Fundbüros. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an das Fundbüro von ESWE-Verkehr, siehe untenstehenden Link.

Fundsachen aus den Zügen oder S-Bahnen unterliegen ebenfalls nicht der Zuständigkeit des städtischen Fundbüros. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an das Fundbüro der Deutschen Bahn AG, siehe untenstehenden Link.

Fundsachen aus Schulen oder Schwimmbädern sind bei der jeweiligen Schule beziehungsweise dem Schwimmbad abzugeben.

Welche Rechte habe ich als Finder?
Als Finder stehen Ihnen Rechte wie zum Beispiel Finderlohn, Eigentumserwerb an der Fundsache oder Aufwendungsersatz zu. Näheres zu Ihren Rechten als Finder erfahren Sie unter der Dienstleistung "Rechte des Finders".