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Verwahrloste Wohnungen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes nehmen Meldungen über verwahrloste Wohnungen entgegen und machen sich ein Bild vor Ort, gegebenenfalls zusammen mit dem Gesundheitsamt und der Bauaufsicht. Geht von der Wohnung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus, bspw. durch starken Schädlingsbefall, werden weitere Maßnahmen ergriffen.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-2824
 0611 31-4031
Telefax 0611 31-6908

Rechtsgrundlagen

§ 11 HSOG