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Staatsangehörigkeitsfeststellung

Einige Ämter und Dienststellen verlangen einen Staatsangehörigkeitsausweis. Dieser wird beim Amt für Zuwanderung und Integration ausgestellt, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit erfolgreich nachwiesen wird. Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann auch beantragt werden, wenn strittig ist, ob der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Bei Wohnsitz im Ausland ist die Botschaft zuständig.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-3473
Telefax 0611 31-5911

Unterlagen

Mitzubringen sind: Personenstandsurkunden; es kann je nach Einzelfall eine Vielzahl von weiteren Unterlagen erforderlich sein.

Hinweise

Ein Besuch bei den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern kann nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung erfolgen.