Staatsangehörigkeitsfeststellung
Einige Ämter und Dienststellen verlangen einen Staatsangehörigkeitsausweis. Dieser wird beim Amt für Zuwanderung und Integration ausgestellt, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit erfolgreich nachwiesen wird. Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann auch beantragt werden, wenn strittig ist, ob der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Bei Wohnsitz im Ausland ist die Botschaft zuständig.
Kontakt
Telefon | 0611 31-3473 |
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Telefax | 0611 31-5911 |
E-Mail-Adresse | einbuergerungwiesbadende |
Unterlagen
Mitzubringen sind: Personenstandsurkunden; es kann je nach Einzelfall eine Vielzahl von weiteren Unterlagen erforderlich sein.
Hinweise
Öffnungszeiten zur allgemeinen Beratung: Montags, mittwochs, freitags von 8 bis 12 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 18 Uhr. Ein Besuch bei den Sachbearbeitern kann nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung erfolgen.