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Arbeitsmigration / Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt zum 1. März 2020 in Kraft. Auch Wiesbadener Unternehmen werden durch das Gesetz verstärkt dabei unterstützt, qualifiziertes Personal zeitnah nach Deutschland zu holen. Hierfür ist die Ausländerbehörde Wiesbaden mit der neuen Servicestelle Arbeitsmigration erste Ansprechpartnerin: 

Ihr Nachname: A – HE
Sachbearbeiter: Herr Jamal Abou-Taleb
Telefon: 0611/ 31-6156 

Ihr Nachname: HF – N
Sachbearbeiter: Herr Alaa Abu Sokhn
Telefon: 0611/ 31-2122

Ihr Nachname: O – Z
Sachbearbeiterin: Frau Berger
Telefon: 0611/ 31-4529

Sie koordiniert als zentrale Anlaufstelle alle für die Einreise der Fachkraft durchzuführenden Verfahren und berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Phasen. Dazu schließen der Arbeitgeber und die Ausländerbehörde eine Vereinbarung. Diese ermöglicht es den Unternehmen, Fachkräfte innerhalb von vier Monaten nach Deutschland zu holen.

Kontakt

Kontaktdaten

Unterlagen

Wir fordern die benötigten Unterlagen vorab per Post von Ihnen an.

Gebühren

Für den Arbeitgeber kostet das Verfahren eine Gebühr in Höhe von 411,00 Euro.

Zahlungsart

EC-Kartenzahlung, Barzahlung

Hinweise

Auch im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetztes ist ein Visumsverfahren erforderlich.

Bearbeitungsdauer

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist ein neues Instrument zur Beschleunigung der Einreise von Fachkräften. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier Monate.