Arbeitsmigration / Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt zum 1. März 2020 in Kraft. Auch Wiesbadener Unternehmen werden durch das Gesetz verstärkt dabei unterstützt, qualifiziertes Personal zeitnah nach Deutschland zu holen. Hierfür ist die Ausländerbehörde Wiesbaden mit der neuen Servicestelle Arbeitsmigration erste Ansprechpartnerin:
Ihr Nachname: A – HE
Sachbearbeiter: Herr Jamal Abou-Taleb
Telefon: 0611/ 31-6156
Ihr Nachname: HF – N
Sachbearbeiter: Herr Alaa Abu Sokhn
Telefon: 0611/ 31-2122
Ihr Nachname: O – Z
Sachbearbeiterin: Frau Berger
Telefon: 0611/ 31-4529
Sie koordiniert als zentrale Anlaufstelle alle für die Einreise der Fachkraft durchzuführenden Verfahren und berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Phasen. Dazu schließen der Arbeitgeber und die Ausländerbehörde eine Vereinbarung. Diese ermöglicht es den Unternehmen, Fachkräfte innerhalb von vier Monaten nach Deutschland zu holen.
Kontakt
E-Mail-Adresse | auslaenderbehoerdewiesbadende |
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Unterlagen
Wir fordern die benötigten Unterlagen vorab per Post von Ihnen an.
Gebühren
Für den Arbeitgeber kostet das Verfahren eine Gebühr in Höhe von 411,00 Euro.
Zahlungsart
EC-Kartenzahlung, Barzahlung
Hinweise
Auch im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetztes ist ein Visumsverfahren erforderlich.
Bearbeitungsdauer
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist ein neues Instrument zur Beschleunigung der Einreise von Fachkräften. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier Monate.