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Arbeitsmigration / Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt zum 1. März 2020 in Kraft. Auch Wiesbadener Unternehmen werden durch das Gesetz verstärkt dabei unterstützt, qualifiziertes Personal zeitnah nach Deutschland zu holen. Hierfür ist die Ausländerbehörde Wiesbaden mit der neuen Servicestelle Arbeitsmigration erste Ansprechpartnerin: 

Ihr Nachname: A – Bal
Sachbearbeiter: Fr. Rettig
Telefon: 0611/ 31-4450 

Ihr Nachname: Bam - Gad    
Sachbearbeiterin: Fr. Klein
Telefon: 0611/ 31-4529

Ihr Nachname: Gae – Kir
Sachbearbeiter: Hr. Abou-Taleb
Telefon: 0611/ 31-2306

Ihr Nachname: Kis – Nav
Sachbearbeiter: Hr. Alilekov 
Telefon: 0611/ 31-4463

Ihr Nachname: Naw – Shah
Sachbearbeiter: Hr. Chafki                        
Telefon: 0611/ 31-8391

Ihr Nachname: Shai – Ste    
Sachbearbeiterin: Fr. Klein
Telefon: 0611/ 31-4529

Ihr Nachname: Stf – Ton
Sachbearbeiter: Hr. Abou-Taleb
Telefon: 0611/ 31-2306

Ihr Nachname: Too – Wa
Sachbearbeiter: Hr. Alilekov
Telefon: 0611/ 31-4463

Ihr Nachname: Wb – Z
Sachbearbeiter: Hr. Chafki                       
Telefon: 0611/ 31-8391

Arbeitsgruppenleitung: Fr. Ott
Telefon: 0611/ 31-3103

Sachgebietsleitung: Fr. Mildner
Telefon: 0611/ 31-3102

Sie koordiniert als zentrale Anlaufstelle alle für die Einreise der Fachkraft durchzuführenden Verfahren und berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Phasen. Dazu schließen der Arbeitgeber und die Ausländerbehörde eine Vereinbarung. Diese ermöglicht es den Unternehmen, Fachkräfte innerhalb von vier Monaten nach Deutschland zu holen.

Kontakt

Kontaktdaten

Unterlagen

Wir fordern die benötigten Unterlagen vorab per Post von Ihnen an.

Gebühren

Für den Arbeitgeber kostet das Verfahren eine Gebühr in Höhe von 411,00 Euro.

Zahlungsart

EC-Kartenzahlung

Hinweise

Auch im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetztes ist ein Visumsverfahren erforderlich.

Bearbeitungsdauer

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist ein neues Instrument zur Beschleunigung der Einreise von Fachkräften. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier Monate.