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Brexit

Britische Staatsangehörige und ihre Familienmitglieder, die bereits vor dem 31.12.2020 hier gelebt haben und weiter in Deutschland wohnen, mussten sich bei der Ausländerbehörde registrieren.

Alle britischen Staatsbürger aus Wiesbaden haben daher einen Brief der Ausländerbehörde mit weiterführenden Informationen sowie ein Registrierungsformular erhalten. Sollten Sie sich noch nicht registriert haben lassen, holen Sie das bitte unverzüglich nach.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, die Registrierung online zu machen. Folgen Sie hierzu dem untenstehendem Link "Online-Registrierung".

Unterlagen für die Prüfung Ihres weiteren Aufenthaltsrechts

Ihre Registrierung ist der erste Schritt. Im zweiten Schritt benötigen wir von Ihnen Unterlagen zur Prüfung Ihres weiteren Aufenthaltsrechts. Welche Unterlagen Sie jetzt schon einreichen können, sind in dem hinterlegten Brief unter "Informationen" aufgeführt. Sie können die Unterlagen auch digital versenden! Nutzen Sie hierfür den Digitalen Briefkasten – Unterlagen können schnell und einfach vom PC oder Handy aus hochgeladen und eingereicht werden. Den Link finden Sie am Ende der Seite. Dort gibt es auch ein Video zur Erklärung des Digitalen Briefkastens.

Britische Staatsbürger, die ab dem 1. Januar 2021 eingereist sind, sind von der Visumspflicht für touristische Aufenthalte von bis zu 90 innerhalb von insgesamt 180 Tagen im Schengenraum befreit.

Britische Staatsbürger, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten wollen (zum Beispiel zur Familienzusammenführung, zur Erwerbstätigkeit und anderes) können sich vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung ein Visum ausstellen lassen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, visumsfrei einzureisen und den Aufenthaltstitel nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.

Sie werden nach Ihrer Anmeldung im Bürgerbüro von der Ausländerbehörde zur Beantragung Ihres Aufenthaltstitels angeschrieben.

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