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Versickerung von Regenwasser - Beratung und Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

Für die Versickerung von Regenwasser in Versickerungsanlagen (z.B. Rigolen, Mulden-Rigolen, Sickerschächte) ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Der Antrag muss beim Umweltamt – Untere Wasserbehörde gestellt werden.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-4729
 0611 31-3805
Telefax 0611 31-3957

Unterlagen

Die notwendigen Antragsunterlagen sind im Antragsformular des Umweltamtes aufgelistet (Download siehe unter Formulare).

Hinweise

Das Umweltamt bietet eine Beratung und eine Vorprüfung von Antragsunterlagen vor der Antragsstellung an.