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EU-Heimtierausweis

Seit dem 3. Juli 2004 regelt eine EU-Verordnung die Bedingungen für die Ein- und Ausfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen, und zwar

  • zwischen den EU-Mitgliedstaaten,
  • aus Drittländern in EU-Mitgliedstaaten,
  • für die Wiedereinfuhr in EU-Mitgliedstaaten.

Die Verordnung gilt nicht für Tiere, die Gegenstand eines Verkaufes oder einer Eigentumsübertragung darstellen.

Vorschriften / Sonderregelungen bei der Ausfuhr oben angegebener Tiere in Drittländer müssen rechtzeitig vor der Reise, am besten schon bei der Reiseplanung, berücksichtigt werden. Botschaften und Konsulate der entsprechenden Länder geben Auskünfte über ihre Einreisevorschriften.

Hinweise

In vielen EU-Mitgliedstaaten ist die Einreise mit so genannten "Kampfhunden" nicht möglich.