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Informationen zur Lebensmittelkette bei Abgabe von Schlachttieren

Wer ein Schlachttier an eine Schlachtstätte abgeben will, muss mindestens die Standarderklärung zur Lebensmittelsicherheit nach der Verordnung (EG) Nummer 853/2004 den Lieferunterlagen beifügen. Mit dieser Erklärung wird bescheinigt, dass das Schlachttier zur Gewinnung sicherer Lebensmittel geeignet ist.

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