Materielle Leistungen AsylbLG
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz umfassen im wesentlichen so genannte Grundleistungen (Ernährung, Unterkunft et cetera), einen Barbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse sowie die Übernahme von Krankenbehandlungskosten, wenn dies nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden kann.
Kontakt
Telefon | 0611 31-3061 |
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0611 31-3068 | |
Telefax | 0611 31-4932 |
Unterlagen
Mitzubringen sind: Ausweisdokumente, Meldebescheinigung, Nachweise über Einkommen und Vermögen.
Rechtsgrundlagen
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Hinweise
In den Medien und Lokalnachrichten wurde informiert: Ab sofort sind alle städtischen Verwaltungsgebäude für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Grund dafür ist die COVID-19 / Coronavirus Pandemie. Auch der Standort der Materiellen Leistungen für Geflüchtete ist davon betroffen. Persönliche Vorsprachen sind zur Zeit nicht möglich.
Wie kann Kontakt aufgenommen werden? Wie kann ein Antrag gestellt werden? Das steht im Dokument "Materielle Leistungen für Geflüchtete – Standort und Kontaktaufnahme während COVID-19 / Corona Pandemie" auf dieser Seite.
Online-Antrag
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