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Hausnotruf – Zuschuss beantragen

Das Hausnotrufsystem ist ein Angebot der Wohlfahrtsverbände. Es ermöglicht behinderten und älteren Menschen, im Notfall Hilfe herbeizurufen. 

Eine anteilige Kostenübernahme kann bei der Pflegekasse bei Vorliegen von mindestens Pflegegrad 1 beantragt werden. Bei fehlendem Pflegegrad oder wenn das Einkommen und Vermögen nicht zur Deckung der Restkosten ausreicht, kann ein Antrag beim Sozialleistungs- und Jobcenter gestellt werden. Über die Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter wird die Notwendigkeit festgestellt.

Die Kostenübernahme ist abhängig von Einkommen und Vermögen.  

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-3826

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Aktuelle polizeiliche Meldebestätigung (alle Personen des Haushaltes sind aufzuführen)
  • Mietvertrag / Untermietvertrag / Bescheinigung über die derzeitige Miethöhe
  • Letzte Nebenkostenabrechnung
  • Letzte Heizkostenabrechnung / ESWE- Abrechnung
  • Rentenbescheide über alle Rentenleistungen / Erstbescheid der LVA oder Nachweis, dass kein Rentenanspruch besteht, letzte Rentenauskunft
  • Bankverbindung und Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Nachweis Krankenversicherung oder Nachweis Antragstellung freiwillige Krankenversicherung
  • Einstellungsbescheid SGB II (sofern vorhanden)
  • Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)
  • Bescheid über Gewährung von Wohngeld (sofern vorhanden)
  • Sparbücher (sofern vorhanden)
  • Kfz-Schein (sofern vorhanden)
  • Lebensversicherungspolicen und Policen sonstiger Versicherungen (sofern vorhanden)

Hinweise

Die Zuständigkeit der Sachbearbeitung richtet sich nach dem Wohnort der Antragstellerin/des Antragstellers. Sie kann dem Merkblatt "Standorte der Sozialhilfe" entnommen werden.