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Existenzsichernde Leistungen in besonderen Wohnformen nach dem SGB XII

Menschen in besonderen Wohnformen (frühere stationäre Einrichungen der Eingliederungshilfe) erhalten existenzsichernde Leistungen nach dem Sozialgesetzbuches Teil XII (SGB XII), wenn das vorhandene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu sichern.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-5836
Telefax 0611 31-3599

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Nachweis Krankenversicherung
  • Mietbescheinigung des Leistungsnanbieters
  • Wohn- und Betreuungsvertrag mit dem Leistungsanbieter
  • Rentenbescheide über alle Rentenleistungen oder Nachweis, dass kein Rentenanspruch besteht, letzte Rentenauskunft
  • Bankverbindung und Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)
  • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate (sofern vorhanden)
  • Sparbücher (sofern vorhanden)
  • Lebensversicherungspolicen und Policen sonstiger Versicherungen (sofern vorhanden)
  • Nachweise über sonstiges Einkommen und Vermögen (sofern vorhanden)
  • Bescheid über Gewährung von Wohngeld (sofern vorhanden)
  • Kfz-Schein (sofern vorhanden)

Hinweise

Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung.