Jugendhilfe - Anerkennung als freier Träger beantragen
Die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß Paragraf 75 Kinder- und Jugendhilfe
Gesetz (KJHG) kann beim Amt für Soziale Arbeit beantragt werden.
Kontakt
Telefon | 0611 31-2632 |
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Unterlagen
Mitzubringen sind: Formloser Antrag, Tätigkeitsbericht, Liste über die Vorstandsmitglieder, Vereinssatzung, Gemeinnützigkeitssatzung.