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Jugendhilfe - Anerkennung als freier Träger beantragen

Die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß Paragraf 75 Kinder- und Jugendhilfe Gesetz (KJHG) kann beim Amt für Soziale Arbeit beantragt werden. Die sachliche Zuständigkeit des Amtes für Soziale Arbeit in Wiesbaden ergibt sich lediglich bei Sitz und Tätigkeitsumfeld der beantragenden Stellen in Wiesbaden.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-2632

Unterlagen

Mitzubringen sind: Formloser Antrag, Tätigkeitsbericht, Liste über die Vorstandsmitglieder, Vereinssatzung, Gemeinnützigkeitssatzung.