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Jugendhilfe - Anerkennung als freier Träger beantragen

Die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß Paragraf 75 Kinder- und Jugendhilfe Gesetz (KJHG) kann beim Amt für Soziale Arbeit beantragt werden.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-2632

Unterlagen

Mitzubringen sind: Formloser Antrag, Tätigkeitsbericht, Liste über die Vorstandsmitglieder, Vereinssatzung, Gemeinnützigkeitssatzung.